Betreff
Antrag Fraktionen FDP und BIZ vom 16.08.2023: E-Partizipation
Vorlage
022/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Arbeitskreis „Digitalisierung“, der sich u. a. mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, hat über die Vorteile und Nachteile einer solchen Plattform gesprochen und war aufgefordert der Verwaltung ein Stimmungsbild aus den Fraktionen zu spiegeln.

 

Aus den entsprechenden Reaktionen und nachfolgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag (siehe Anlage) abzulehnen.

 

Die Einführung einer E-Partizipation ist allgemein und vorliegend für die Stadt Schwelm aus mehreren Gründen nicht zwangsläufig kostensparend oder zielführend:

 

a. Initiale Kosten: Die Implementierung einer E-Partizipationsplattform erfordert oft erhebliche Investitionen in Software, Schulungen, IT-Infrastruktur und möglicherweise auch in die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen.

 

b. Datenschutz- und Sicherheitsbedenken: Die Verwaltung sensibler Informationen und persönlicher Daten erfordert strenge Sicherheitsmaßnahmen, um Datenschutzverletzungen und Cyberangriffe zu verhindern. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.

 

c. Begrenzte Teilnahme: Obwohl E-Partizipation die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen erleichtern kann, ist die Beteiligungsquote möglicherweise nicht so hoch wie erhofft. Einige Bürger*innen bevorzugen möglicherweise traditionelle Beteiligungsformen wie Bürgerversammlungen oder Umfragen, die zudem teilweise auch rechtlich vorgeschrieben sind. In jedem Fall ist für die Einführung und den Betrieb einer solchen Plattform mit zusätzlichem personellen Aufwand und damit zusätzlichen Personalkosten zu rechnen.

d. Notwendigkeit für hybride Ansätze: Eine effektive Bürgerbeteiligung erfordert oft eine Kombination aus Online- und Offline-Methoden, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden. Dies kann zusätzliche Ressourcen erfordern.

 

Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation überwiegen nach Abwägung von Aufwand und Nutzen derzeit aus Sicht der Verwaltung insgesamt die Gründe die gegen die Einrichtung einer E-Partizipationsplattform sprechen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bereitstellung einer E-Partizipationsplattform wird derzeit nicht weiterverfolgt.

 


 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard