Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Schulausschuss
Vorlage
019/2024
Aktenzeichen
FB 223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Schulausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer*innen zu bestellen bzw. abzuberufen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu Frau Weidenbach, Frau Margit Passehl zur Schriftführerin für den Schulausschuss zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Margit Passehl wird zur Schriftführerin für den Schulausschuss bestellt.

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Kauke