Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Schulausschuss
Vorlage
019/2024
Aktenzeichen
FB 223 Pa
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung
NRW hat der Schulausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von
ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer*innen zu bestellen bzw. abzuberufen.
Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich
zu Frau Weidenbach, Frau Margit Passehl zur Schriftführerin für den
Schulausschuss zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Frau
Margit Passehl wird zur Schriftführerin für den Schulausschuss bestellt.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Kauke |