Sachverhalt:
In der Anlage zum JHA-Beschluss der Betreuungsplatzmeldung zum 15. März
des jeweiligen Jahres muss dem Landesjugendamt die U3- und Ü3-Aufteilung für
das jeweils kommende KiTa-Jahr dargestellt werden. Ebenfalls muss daraus
ersichtlich sein, wie viele Plätze für Kinder mit Behinderung geplant sind.
Diese Kriterien sind ebenfalls für die Planung der Plätze in Kindertagespflege
anzuwenden. Dem LWL wird der Beschlusses mitgeteilt.
Die Gesamtanzahl der Plätze wird sich im kommenden KiTa-Jahr voraussichtlich
verringern, weil im Rahmen der Gruppenstärkenabsenkung und bedingt durch
Umbaumaßnahmen zwecks Schaffung von weiteren U3-Plätzen einzelne Plätze
reduziert werden müssen.
Die inklusive Betreuung steuert auf einen Wendepunkt hin, der nicht erst
dann geplant werden kann, wenn er schon erreicht wird. So kann der Ausbau
weiterentwickelt werden und dem verstärkten Aufkommen an schwierigen
Behinderungsbildern und den veränderten Zuständigkeiten Rechnung getragen
werden.
Der immer noch steigende Bedarf an U3-Betreuung wird in Schwelm erst zu
rund einem Drittel gedeckt und befindet sich bundesweit noch im unteren Drittel
der Betreuungsquote. Vier Einrichtungen bieten noch überhaupt keine
U3-Betreuung an (eine davon ist eine Überbrückungseinrichtung). Erst rund 20 %
aller KiTa-Plätze sind Krippenplätze.
Beschlussvorschlag:
Der JHA beschließt
die geplante bedarfsgerechte Belegung der Kitas und Kindertagespflege für die
Kindergartenjahre 2024/25.
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Marcus Kauke |