Betreff
Fortschreibung der KiTa-Bedarfsplanung 2024/25
Vorlage
003/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage zum JHA-Beschluss der Betreuungsplatzmeldung zum 15. März des jeweiligen Jahres muss dem Landesjugendamt die U3- und Ü3-Aufteilung für das jeweils kommende KiTa-Jahr dargestellt werden. Ebenfalls muss daraus ersichtlich sein, wie viele Plätze für Kinder mit Behinderung geplant sind. Diese Kriterien sind ebenfalls für die Planung der Plätze in Kindertagespflege anzuwenden. Dem LWL wird der Beschlusses mitgeteilt.

 

Die Gesamtanzahl der Plätze wird sich im kommenden KiTa-Jahr voraussichtlich verringern, weil im Rahmen der Gruppenstärkenabsenkung und bedingt durch Umbaumaßnahmen zwecks Schaffung von weiteren U3-Plätzen einzelne Plätze reduziert werden müssen.

 

Die inklusive Betreuung steuert auf einen Wendepunkt hin, der nicht erst dann geplant werden kann, wenn er schon erreicht wird. So kann der Ausbau weiterentwickelt werden und dem verstärkten Aufkommen an schwierigen Behinderungsbildern und den veränderten Zuständigkeiten Rechnung getragen werden.

 

Der immer noch steigende Bedarf an U3-Betreuung wird in Schwelm erst zu rund einem Drittel gedeckt und befindet sich bundesweit noch im unteren Drittel der Betreuungsquote. Vier Einrichtungen bieten noch überhaupt keine U3-Betreuung an (eine davon ist eine Überbrückungseinrichtung). Erst rund 20 % aller KiTa-Plätze sind Krippenplätze.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der JHA beschließt die geplante bedarfsgerechte Belegung der Kitas und Kindertagespflege für die Kindergartenjahre 2024/25.

 


 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Marcus Kauke