Sachverhalt:
Die Haushaltsüberschreitungen auf den
jeweiligen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen.
Zu a):
Bei der o.g. Haushaltsstelle handelt es sich
um die Weiterleitung von Landesmitteln sowie die kommunalen Anteile für die
Kindertageseinrichtungen der freien Träger.
Aufgrund des neuen Leistungsbescheides gem.
KiBiz/NRW für das Kita-Jahr 21/22 müssen die weiterzuleitenden Mittel nach oben
angepasst werden. Laut Gesetz wurden unter anderem die Kindpauschalen erhöht.
Korrespondierend: Buchstabe l).
Zu b) & c):
Das Landesprogramm „Aufholen nach Corona“
stellt zusätzliche Mittel für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in und
außerhalb von Einrichtungen zur Verfügung. Die Mehraufwendungen in diesem
Bereich sind durch zweckgebundene Mehrerträge in gleicher Höhe gedeckt.
Korrespondierend: m) & n).
Zu d):
Die Stadt Schwelm ist gem. § 89a SGB VIII zur Kostenerstattung in
Vollzeitpflegefällen verpflichtet, bei denen der sorgeberechtigte Elternteil in
der Stadt Schwelm wohnt, das Kind aber in einer anderen Kommune bei einer
Pflegefamilie untergebracht ist. Auf Basis der Fallzahlen ist eine Erstattung
in der genannten Höhe notwendig.
Zu e):
Die Fallzahlen bei den kostenintensivsten Maßnahmen außerhalb von Einrichtungen, den Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII, sind stark angestiegen. Außerdem wurden gegen die Stadt Schwelm im Haushaltsjahr 2021 bisher bereits Kostenerstattungen gem. § 89c SGB VIII i. H. v. ca. 300.000,00 € geltend gemacht.
Zu f):
Bei der Hilfe zur Erziehung an
natürliche Personen in Einrichtungen sind die Fallzahlen weiterhin auf
unerwartet hohem Niveau. Im Vergleich zur Planung gab es zwischenzeitlich 9
Fälle mehr als geplant. Gleichzeitig stieg der durchschnittliche tägliche
Kostensatz um knapp 20,00 €. Dies begründet sich teilweise in durch
schwierigere Bedingungen in Einzelfällen, kann aber auch auf allgemeine
Kostensteigerungen der Leistungsanbieter zurückgeführt werden. Auch bei den
stationären Fällen werden noch Kostenerstattungen gem. § 89c SGB VIII i. H. v.
150.000,00 € befürchtet. Dies führt zu einer Verschlechterung im Vergleich zum
Haushaltsansatz in vorgenannter Höhe.
Zu g):
In strittigen Fällen bzgl. der Zuständigkeit wird vermehrt die Unterstützung von Rechtsbeiständen benötigt, um Kostenansprüche und Fallabgaben mitunter gerichtlich durchzusetzen.
Zu h):
Im Bereich des Unterhaltsvorschusses sind 50% unserer Erträge an das Land abzuführen. Für das Haushaltsjahr 2021 werden Mehrerträge erwartet, wodurch auch die abzuführende Summe steigt.
Zu i):
Aufgrund der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Haushaltsjahr 2021 sowie weiterhin steigender Fallzahlen, werden im Bereich Unterhaltsvorschuss Mehraufwendungen in oben genannter Höhe benötigt.
Zu j):
Für die psychologische Beratungsstelle werden in diesem Haushaltsjahr Aufwendungen in doppelter Höhe erwartet, da noch eine Endabrechnung für das Vorjahr aussteht.
In Summe stehen zum jetzigen Zeitpunkt
1.007.150,00 € zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/-auszahlungen im
Produktbereich 06 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Bei den u.a.
Haushaltsstellen im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie) werden für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige
Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 2.857.200,00 € bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
|
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushalts-überschreitung |
a) |
06.01.03.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
81.600,00 |
b) |
06.02.01.528100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
10.800,00 |
c) |
06.02.02.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
37.800,00 |
d) |
06.03.03.523200 |
Erstattungen
für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit an Gemeinden (GV) |
250.000,00 |
e) |
06.03.03.533100 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
1.411.000,00 |
f) |
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen. |
660.000,00 |
g) |
06.03.03.543160 |
Sachverständigen,
Gerichts- und ähnliche Kosten |
32.000,00 |
h) |
06.03.08.523100 |
Erstattungen
für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit an das Land |
26.500,00 |
i) |
06.03.08.533900 |
Sonstige
soziale Leistungen |
260.000,00 |
j) |
06.03.09.531200 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an Gemeinden (GV) |
87.500,00 |
|
|
|
2.857.200,00 |
Die Deckung ist teilweise durch unten
aufgelistete Mehrerträge / -einzahlungen gewährleistet.
|
HHSt. |
Bezeichnung |
Mehrerträge |
k) |
06.01.02.414100 |
Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
10.750,00 |
l) |
06.01.03.414100 |
Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
158.800,00 |
m) |
06.02.01.414100 |
Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
27.800,00 |
n) |
06.02.02.448000 |
Erträge aus
Kostenerstattungen, -umlagen vom Bund |
37.800,00 |
o) |
06.03.03.422100 |
Ersatz von
sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen |
349.000,00 |
p) |
06.03.03.448200 |
Erträge aus
Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV) |
200.000,00 |
q) |
06.03.08.421102 |
Ansprüche gegen
Unterhaltsverpflichtete |
43.000,00 |
r) |
06.03.08.448100 |
Erträge aus
Kostenerstattungen, -umlagen vom Land |
180.000,00 |
|
|
|
1.007.150,00 € |
Die Deckung des Restbetrages in Höhe von 1.850.050 € muss im laufenden Jahr durch weitere Mehrerträge/Minderaufwendungen erwirtschaftet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der
finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem oben dargelegten Sachverhalt.
|
Der Bürgermeister in Vertretung gez. Schweinsberg |