Betreff
Beteiligungsbericht 2019
Vorlage
169/2020
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der ab 01.01.2019 gültigen Fassung ist die Kommune grundsätzlich zur Erstellung eines jährlichen Gesamtabschlusses verpflichtet. Allerdings räumt § 116a GO NRW die Möglichkeit einer größenabhängigen Befreiung von der Aufstellungspflicht ein.

 

Die Stadt Schwelm hat mit Ratsbeschluss vom 01.10.2020 (SV 127/2020) von der Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2019 Gebrauch gemacht. In diesem Fall muss, gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW, ein Beteiligungsbericht erstellt werden, der vom Rat der Stadt Schwelm zu beschließen ist (zuvor war eine Kenntnisnahme ausreichend).

 

Der Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:

 

1.         die Beteiligungsverhältnisse,

2.         die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3.         eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des     Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

4.         eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der           Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Vom Land wurde ein Muster für den Beteiligungsbericht angekündigt, welches jedoch noch nicht vorliegt. Da der Beteiligungsbericht in der bisherigen Form den inhaltlichen Anforderungen des § 117 GO NRW genügt, wurde der Beteiligungsbericht 2019 in der bisherigen Form erstellt.

 

Mit dem Beteiligungsbericht 2019 kommt die Stadt Schwelm ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit § 53 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW gültig ab 01.01.2019) zur Berichterstattung über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach.

Der Beteiligungsbericht der Stadt Schwelm enthält die wesentlichen Informationen zu allen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form sowie die Ziele der jeweiligen Beteiligung und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Eine graphische Übersicht ist dem Bericht vorangestellt.

 

 

Der Bericht 2019 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Beschlussfassung durch den Rat wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den hiesigen Tageszeitungen und auf der Internetseite der Stadt Schwelm hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Schwelm wird beschlossen.

 


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg