Die Minderaufwendungen bzw.
Mehrerträge auf den zur Deckung vorgeschlagenen Haushaltsstellen ergeben sich
aus den folgenden Gründen:
Zu n) – p):
Im Bereich 05.03 (Leistungen
nach Asylbewerberleistungsgesetz) erfolgen seit Mitte März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie
keine Neuzuweisungen. Somit ergeben sich Minderaufwendungen in diesem Bereich.
Zu q):
In diesem Jahr wurden mehr Fälle
wegen eines Wechsels der Zuständigkeit an andere Gemeinden abgegeben, sodass
die Höhe der erstatteten Kosten insgesamt höher ausfiel als geplant.
Zu r):
Auf dieser Haushaltsstelle
werden die Leistungen der Unterhaltsschuldner vereinnahmt. 50 Prozent dieser
Erträge müssen an das Land NRW abgeführt werden.
Zu s):
Da 70 % der Aufwendungen im
Bereich Unterhaltsvorschuss vom Land erstattet werden und sich dabei
Mehraufwendungen ergeben (siehe Punkt k), sind auf dieser Haushaltsstelle
Mehrerträge zu verzeichnen.
Zu t):
Aufgrund einer höheren Fallzahl
bei Kostenerstattungen aufgrund von Zuständigkeitswechseln gem. § 89a SGB VIII
ergeben sich hier Mehrerträge.
Zu u):
Mit dem Inkrafttreten des neuen
KiBiz ab dem 01.08.2020 wurde der Landesanteil an den Kindpauschalen sowie die
Höhe der zusätzlichen Förderungen (u.a. Plus Kita und Familienzentren)
angepasst. Der Landesbescheid für das Kindergartenjahr 2020/2021 gewährt
dadurch mehr Mittel als ursprünglich geplant.
Zu v):
Das Land erstattet den Kommunen
die Elternbeitragsausfälle der Monate April und Mai jeweils hälftig, sowie für
die Monate Juni und Juli jeweils zu einem Viertel. Ein entsprechender Antrag
auf Erstattung liegt dem LWL bereits vor.
Zu w) – z):
Das Land erstattet den Kommunen
außerdem die Elternbeitragsausfälle bei den offenen Ganztagsgrundschulen für
die Monate April bis Juli jeweils zur Hälfte.
In Summe stehen damit zum jetzigen
Zeitpunkt ca. 461.000,00 € zur Deckung der überplanmäßigen Mittel zur
Verfügung. Bis zum Jahresende werden darüber hinaus weitere Mittel i.H.v. bis
zu 2.156.000,00 € zur Deckung verfügbar sein. Zum Jahresende ergibt sich damit
eine Deckung der Mehraufwendungen in voller Höhe.
Die zuvor dargestellten
Entwicklungen werden für die Planung des Haushaltsjahres 2021 berücksichtigt,
sodass sich bei einigen Haushaltsstellen möglicherweise noch Änderungen der
bisherigen Planung ergeben können.
Beschlussvorschlag:
In den Produktbereichen 03 (Schulträgeraufgaben) und
06 (Kinder, Jugend und Familie) werden für das Haushaltsjahr 2020 überplanmäßige
Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 2.617.000 € gemäß
Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage bewilligt.
Die Deckung ist durch
Minderaufwendungen/-auszahlungen und Mehrerträge/
-einzahlungen im FB 4 in voller Höhe
gewährleistet.
Sachverhalt:
Die Haushaltsüberschreitungen teilen sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
|
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushalts-überschreitung |
a) |
03.02.01.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
13.000,00 € |
b) |
03.02.06.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
21.000,00 € |
c) |
03.04.01.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
1.000,00 € |
d) |
06.01.03.531800 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
815.000,00 € |
e) |
06.01.03.531800 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
25.000,00 € |
f) |
06.01.04.533100 |
Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen |
50.000,00 € |
g) |
06.03.03.523200 |
Erstattungen für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit
an Gemeinden (GV) |
365.000,00 € |
h) |
06.03.03.533100 |
Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen |
245.500,00 € |
i) |
06.03.03.533200 |
Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
431.500,00 € |
j) |
06.03.04.533100 |
Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen |
428.000,00 € |
k) |
06.03.08.523100 |
Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit
an das Land |
39.000,00 € |
l) |
06.03.08.533900 |
Sonstige soziale Leistungen |
165.000,00 € |
m) |
06.03.09.531800 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
18.000,00 € |
|
|
|
2.617.000,00 € |
Die Haushaltsüberschreitungen
auf den jeweiligen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen:
Zu a)- c):
Am
25.06.20 hat der Rat der Stadt Schwelm beschlossen, die Elternbeiträge und die
Beiträge zur Mittagsverpflegung aufgrund der Corona bedingten Schließung der
Betreuungsorte in der Zeit vom 16.03.2020 - 31.07.2020 auszusetzen.
Die Träger der
Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen beantragen die Erstattung der
weggefallenen Elternbeiträge und Beiträge zur Mittagsverpflegung.
Zu d):
Im Bereich Kindertagesbetreuung
haben sich durch das Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum
01.08.2020 einige Änderungen ergeben. Neben der Erhöhung der Kindpauschalen
werden zusätzliche Mittel außerdem wegen der Veränderung der Kostenanteile von
Land, Träger und Kommune benötigt.
Zu e):
Zudem mussten den freien Trägern
der Kindertageseinrichtungen durch die o.g. Ratsentscheidung, die Beiträge zur
Mittagsverpflegung auszusetzen, diese weggefallenen Beiträge erstattet werden.
Zu f):
Durch die Aufstockung der
Platzzahl in der Tagespflege von 80 auf 100 Tagespflegeplätze sind außerdem
auch hier zusätzliche Mittel erforderlich.
Zu g):
Die Zahl der
Kostenerstattungspflichten gem. § 89a SGB VIII stieg dadurch, dass diverse
Fälle an andere Städte abgegeben wurden, die Stadt Schwelm allerdings weiterhin
Kostenträger bleibt, sodass hier überplanmäßige Mittel erforderlich sind.
Zu h) & i):
Im Bereich der Jugendhilfe gem.
§§ 27 ff. SGB VIII sind ebenfalls überplanmäßige Mittel erforderlich. Hier
sind, wie schon in den Vorjahren, steigende Fallzahlen zu verzeichnen; in
diesem Jahr teils „Corona-bedingt“, teils aufgrund gesamtgesellschaftlicher
Entwicklungen.
Zu j):
Darüber hinaus musste die Pool-
und Teamlösung an den Schwelmer Schulen ausgeweitet werden, wodurch in der
ambulanten Eingliederungshilfe eine Kostensteigerung zu verzeichnen ist.
Zu k) & l):
Kostensteigerungen
entstehen zurzeit auch im Bereich Unterhaltsvorschuss. Hier sind steigende
Fallzahlen u.a. aufgrund wegfallender Unterhaltsleistungen wegen Kurzarbeit der
Leistungsschuldner erkennbar.
Erträge in diesem Bereich sind
zudem anteilig an das Land zu erstatten. Mehrerträge bedeuten gleichzeitig also
anteilige Mehraufwendungen.
Zu m):
Für die evangelische
Erziehungsberatungsstelle wurde ein höherer Betriebskostenzuschuss fällig,
welcher sich anhand der amtlichen Einwohnerzahl des Vorjahres errechnet.
Die Deckung ist durch unten
aufgelistete Minderaufwendungen/ -auszahlungen und Mehrerträge/ -einzahlungen
gewährleistet.
|
HHSt. |
Bezeichnung |
Minderauf-wendungen/ Mehrerträge |
n) |
05.03.01.533910 |
Leistung
in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften- Krankenhilfe zur Pflege |
105.000,00 € |
o) |
05.03.01.533918 |
Leistung
in Normalfällen in Regelwohnungen- Krankenhilfe zur Pflege |
50.000,00 € |
p) |
05.03.01.533920 |
Leistung
in besonderen Fällen – Hilfen |
100.000,00 € |
q) |
06.03.03.421100 |
Ersatz
von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen |
206.000,00 € |
|
|
|
461.000,00 € |
Ziel ist, den restlichen Betrag in Höhe von
2.156.000,00 € unter Erwartung der folgenden Mehrerträge zu decken.
|
HHSt. |
Bezeichnung |
Geschätzter ME zum Jahresende |
r) |
06.03.08.421102 |
Ansprüche
gegen Unterhaltsverpflichtete |
78.000,00 € |
s) |
06.03.08.448100 |
Erträge
aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land |
115.000,00 € |
t) |
06.03.03.448200 |
Erträge
aus Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV) |
100.000,00 € |
u) |
06.01.03.414100
u.a. |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
1.634.000,00 € |
v) |
06.01.03.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
175.000,00 € |
w) |
03.02.01.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
11.000,00 € |
x) |
03.02.05.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
9.000,00 € |
y) |
03.02.06.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
19.500,00 € |
z) |
03.02.07.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
14.500,00 € |
|
|
|
2.156.000,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der finanziellen
Auswirkungen ergibt sich aus dem oben dargelegten Sachverhalt.
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |