Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produkten 03 (Schulträgeraufgaben) und 06 (Kinder, Jugend und Familie)
Vorlage
142/2020
Aktenzeichen
FB 4.3 Pa
Art
Beschlussvorlage

Die Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge auf den zur Deckung vorgeschlagenen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen:

Zu n) – p):

Im Bereich 05.03 (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) erfolgen seit Mitte März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine Neuzuweisungen. Somit ergeben sich Minderaufwendungen in diesem Bereich.

Zu q):

In diesem Jahr wurden mehr Fälle wegen eines Wechsels der Zuständigkeit an andere Gemeinden abgegeben, sodass die Höhe der erstatteten Kosten insgesamt höher ausfiel als geplant.

Zu r):

Auf dieser Haushaltsstelle werden die Leistungen der Unterhaltsschuldner vereinnahmt. 50 Prozent dieser Erträge müssen an das Land NRW abgeführt werden.

Zu s):

Da 70 % der Aufwendungen im Bereich Unterhaltsvorschuss vom Land erstattet werden und sich dabei Mehraufwendungen ergeben (siehe Punkt k), sind auf dieser Haushaltsstelle Mehrerträge zu verzeichnen.

Zu t):

Aufgrund einer höheren Fallzahl bei Kostenerstattungen aufgrund von Zuständigkeitswechseln gem. § 89a SGB VIII ergeben sich hier Mehrerträge.

Zu u):

Mit dem Inkrafttreten des neuen KiBiz ab dem 01.08.2020 wurde der Landesanteil an den Kindpauschalen sowie die Höhe der zusätzlichen Förderungen (u.a. Plus Kita und Familienzentren) angepasst. Der Landesbescheid für das Kindergartenjahr 2020/2021 gewährt dadurch mehr Mittel als ursprünglich geplant.

Zu v):

Das Land erstattet den Kommunen die Elternbeitragsausfälle der Monate April und Mai jeweils hälftig, sowie für die Monate Juni und Juli jeweils zu einem Viertel. Ein entsprechender Antrag auf Erstattung liegt dem LWL bereits vor.

 

Zu w) – z):

Das Land erstattet den Kommunen außerdem die Elternbeitragsausfälle bei den offenen Ganztagsgrundschulen für die Monate April bis Juli jeweils zur Hälfte.

 

In Summe stehen damit zum jetzigen Zeitpunkt ca. 461.000,00 € zur Deckung der überplanmäßigen Mittel zur Verfügung. Bis zum Jahresende werden darüber hinaus weitere Mittel i.H.v. bis zu 2.156.000,00 € zur Deckung verfügbar sein. Zum Jahresende ergibt sich damit eine Deckung der Mehraufwendungen in voller Höhe.

 

Die zuvor dargestellten Entwicklungen werden für die Planung des Haushaltsjahres 2021 berücksichtigt, sodass sich bei einigen Haushaltsstellen möglicherweise noch Änderungen der bisherigen Planung ergeben können.

 

 


Beschlussvorschlag:

In den  Produktbereichen 03 (Schulträgeraufgaben) und 06 (Kinder, Jugend und Familie)  werden für das Haushaltsjahr 2020 überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 2.617.000 € gemäß Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage bewilligt.   

Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen und Mehrerträge/
-einzahlungen im FB 4 in voller Höhe  gewährleistet.

 

Sachverhalt:

Die Haushaltsüberschreitungen teilen sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushalts-überschreitung

 

a)

 

03.02.01.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

 

13.000,00 €

 

b)

 

03.02.06.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

 

21.000,00 €

 

c)

 

03.04.01.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

 

1.000,00 €

 

d)

 

06.01.03.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

 

815.000,00 €

 

e)

 

06.01.03.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

 

25.000,00 €

 

f)

 

06.01.04.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

 

50.000,00 €

 

g)

 

 

06.03.03.523200

Erstattungen für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit an Gemeinden (GV)

 

 

365.000,00 €

 

h)

 

06.03.03.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

 

245.500,00 €

 

i)

 

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

 

431.500,00 €

 

j)

 

06.03.04.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

 

428.000,00 €

 

k)

 

06.03.08.523100

Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit an das Land

 

39.000,00 €

l)

06.03.08.533900

Sonstige soziale Leistungen

165.000,00 €

m)

 

 

06.03.09.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

 

18.000,00 €

 

 

 

2.617.000,00 €

 

Die Haushaltsüberschreitungen auf den jeweiligen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen:

Zu a)- c):

Am 25.06.20 hat der Rat der Stadt Schwelm beschlossen, die Elternbeiträge und die Beiträge zur Mittagsverpflegung aufgrund der Corona bedingten Schließung der Betreuungsorte in der Zeit vom 16.03.2020 - 31.07.2020 auszusetzen.

Die Träger der Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen beantragen die Erstattung der weggefallenen Elternbeiträge und Beiträge zur Mittagsverpflegung.

Zu d):

Im Bereich Kindertagesbetreuung haben sich durch das Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2020 einige Änderungen ergeben. Neben der Erhöhung der Kindpauschalen werden zusätzliche Mittel außerdem wegen der Veränderung der Kostenanteile von Land, Träger und Kommune benötigt.

Zu e):

Zudem mussten den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen durch die o.g. Ratsentscheidung, die Beiträge zur Mittagsverpflegung auszusetzen, diese weggefallenen Beiträge erstattet werden.

Zu f):

Durch die Aufstockung der Platzzahl in der Tagespflege von 80 auf 100 Tagespflegeplätze sind außerdem auch hier zusätzliche Mittel erforderlich.

Zu g):

Die Zahl der Kostenerstattungspflichten gem. § 89a SGB VIII stieg dadurch, dass diverse Fälle an andere Städte abgegeben wurden, die Stadt Schwelm allerdings weiterhin Kostenträger bleibt, sodass hier überplanmäßige Mittel erforderlich sind.

Zu h) & i):

Im Bereich der Jugendhilfe gem. §§ 27 ff. SGB VIII sind ebenfalls überplanmäßige Mittel erforderlich. Hier sind, wie schon in den Vorjahren, steigende Fallzahlen zu verzeichnen; in diesem Jahr teils „Corona-bedingt“, teils aufgrund gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen.

Zu j):

Darüber hinaus musste die Pool- und Teamlösung an den Schwelmer Schulen ausgeweitet werden, wodurch in der ambulanten Eingliederungshilfe eine Kostensteigerung zu verzeichnen ist.

Zu k) & l):

Kostensteigerungen entstehen zurzeit auch im Bereich Unterhaltsvorschuss. Hier sind steigende Fallzahlen u.a. aufgrund wegfallender Unterhaltsleistungen wegen Kurzarbeit der Leistungsschuldner erkennbar.

Erträge in diesem Bereich sind zudem anteilig an das Land zu erstatten. Mehrerträge bedeuten gleichzeitig also anteilige Mehraufwendungen.

Zu m):

Für die evangelische Erziehungsberatungsstelle wurde ein höherer Betriebskostenzuschuss fällig, welcher sich anhand der amtlichen Einwohnerzahl des Vorjahres errechnet.

 

Die Deckung ist durch unten aufgelistete Minderaufwendungen/ -auszahlungen und Mehrerträge/ -einzahlungen gewährleistet.

 

HHSt.

Bezeichnung

Minderauf-wendungen/

Mehrerträge

n)

05.03.01.533910

Leistung in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften- Krankenhilfe zur Pflege

105.000,00 €

o)

05.03.01.533918

Leistung in Normalfällen in Regelwohnungen- Krankenhilfe zur Pflege

50.000,00 €

p)

05.03.01.533920

Leistung in besonderen Fällen – Hilfen
(ohne Einrichtungen)

100.000,00 €

 

q)

 

06.03.03.421100

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen

 

 

206.000,00 €

 

 

 

461.000,00 €

 

Ziel ist, den restlichen Betrag in Höhe von 2.156.000,00 € unter Erwartung der folgenden Mehrerträge zu decken.

 

HHSt.

Bezeichnung

Geschätzter ME zum Jahresende

 

r)

 

06.03.08.421102

Ansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete

 

78.000,00 €

 

s)

 

06.03.08.448100

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land

 

115.000,00 €

 

t)

 

06.03.03.448200

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV)

 

 

100.000,00 €

 

u)

 

06.01.03.414100 u.a.

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

1.634.000,00 €

 

v)

 

06.01.03.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

175.000,00 €

 

w)

 

03.02.01.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

11.000,00 €

 

x)

 

03.02.05.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

9.000,00 €

 

y)

 

03.02.06.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

19.500,00 €

 

 

z)

 

03.02.07.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

14.500,00 €

 

 

 

2.156.000,00 €

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem oben dargelegten Sachverhalt.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg