Betreff
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020
Vorlage
059/2020
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 19.03.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm mit Sitzungsvorlage Nr. 053/2020 unter Vorbehalt  beschlossen, dass der vorgelegte Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen nur gilt, wenn im Rahmen der gesetzlichen Veröffentlichungs- und Einwendungsfristen keine Einwendungen geltend gemacht werden.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde festgelegt, dass aus formellen Gründen ein weiterer Beschluss des Rates über die Endfassung des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung notwendig ist.

Diese Endfassung  wird der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Inhaltlich haben sich gegenüber der Vorlage Nr. 053/2020 keine Änderungen ergeben.

Im Rahmen der o.g. gesetzlichen Veröffentlichungs- und Einwendungsfristen wurden keine Einwendungen geltend gemacht.

 

Mit Schreiben vom 06.04.2020, am 07.04.2020 bei der Stadtverwaltung eingegangen,

teilt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKGB Nordrhein-Westfalen) unter Punkt  A, Ziffer 4, mit, dass die in § 80 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genannten Verfahrensschritte für den Erlass der Haushaltssatzung auch gemäß § 81 Absatz 1 Satz 2 GO NRW für eine Nachtragssatzung gelten und können nicht durch eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 GO NRW ersetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen wird beschlossen.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg