Sachverhalt:
Gebührensätze:
Im
Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2019 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2018 |
Gebührensatz 2019 |
Veränderung |
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€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
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Klasse
A |
1,20 |
0,73 |
- 0,47 |
- 39,2 |
Klasse
B |
1,15 |
0,84 |
- 0,31 |
- 27,0 |
Klasse
C |
0,91 |
0,67 |
- 0,24 |
- 26,4 |
Sommerreinigung (sonst.
Straßenreinigung) |
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Klasse
A |
1,74 |
1,74 |
-- |
-- |
Klasse
B |
2,78 |
2,78 |
-- |
-- |
Klasse
C |
3,13 |
3,13 |
-- |
-- |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Seit
2009 werden separate Gebührensätze für Winterdienst und Sommerreinigung mit
Einteilung in die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der
Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C
(Anlieger-straßen) dargestellt.
Kosten
/ Erlöse
Die
Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 748.000 €. Im Vergleich zum
Vorjahr (783.150 €) ist eine Reduzierung von 35.150 € (rd. – 4,5 %) erzielt
worden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um 4.300 € werden die
Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen zwischen 26 % und 39 %
gesenkt. Die seit 2016 geltenden Gebührensätze für die Sommerreinigung bleiben
für 2019 in allen Klassen konstant.
Im
Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den
Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen
Mitarbeiter Durchschnittszeiten der letzten 7 Jahre zugrunde gelegt. Die
Personalkosten der Verwaltungsbeschäftigten basieren auf den tatsächlichen
Einsatzzeiten des letzten Jahres. Danach ist für Personaleinsatz mit einem
Minderbedarf von rd. 21.000 € zu rechnen. Die Einrechnung eines
Überdeckungs-betrages von rd. 59.000 € bewirkt eine weitere Reduzierung des
Gebührendedarfs.
Bei
der Sommerreinigung entsprechen die Kosten mit rd. 528.000 € (rd. + 2.000 €) in
etwa dem Vorjahreswert. Erhöhungen bei den KFZ-Einsatzkosten (rd. + 3.000 €),
den Personal-kosten (rd. + 9.000 €) und der Verwaltungsumlage (rd. + 20.000 €)
können durch geringere Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen aus Vorjahren (rd.
– 32.000 €) aufgefangen werden.
In
der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den
Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich
Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt
sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und
Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund
von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die
Frontmeterlängen in der Klasse A um 9 m und in der Klasse B um 60 m. In der
Klasse C sind Zugänge von rd. 700 m für das Baugebiet Winterberg eingeplant.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener
Frontlänge in einer Anliegerstraße.
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2018 |
2019 |
Veränderung |
Winterdienst
Klasse C |
18,20 € |
13,40 € |
- 4,80 € |
Sommerreinigung
Klasse C |
62,60 € |
62,60 € |
- 0,00 € |
Straßenreinigung
gesamt |
80,80 € |
76,00 € |
- 4,80 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2019 für die Straßenreinigung in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |