Betreff
Antrag der SPD zur Erweiterung der OGS
Vorlage
004/2018
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Antragsteil 1:

 

Der Antrag der SPD beinhaltet die Aufstockung der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Engelbertstraße um eine weitere Gruppe zum Schuljahr 2018/19.

Inwieweit der steigende Bedarf an dieser und an den anderen Grundschulen verlässlich festgestellt werden kann, muss über ein entsprechendes Anschreiben an die Elternschaft geprüft werden. Diese Prüfung findet aktuell statt und soll bis zum 15. Januar 2018 abgeschlossen sein, sodass in der Sitzung am 29. Jan. 2018 aktuelles Zahlenmaterial vorliegt.

In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, wann der Bedarf für einen Betreuungsplatz nachvollziehbar vorhanden ist.

 

Folgende  Aufnahmekriterien sollen in den städtischen OGS  angewendet werden:

  1. Es liegen soziale Notfälle oder besondere sozialpädagogische Gründe vor. In diesem Fall sollte nach Möglichkeit immer einer Aufnahme zugestimmt werden.
  2. Es werden nur Jahresverträge abgeschlossen, die Anspruchsvoraussetzungen müssen jährlich nachgewiesen werden.
  3. Schülerin/Schüler hat bereits im vorangegangenen Schuljahr an der OGS/Betreuung „Acht bis Dreizehn“ Betreuung der Schule teilgenommen.
  4. Im Falle eines Schulwechsels: Das Kind nahm in der vorherigen Schule am Offenen Ganztag teil.
  5. Berufstätige, alleinerziehende Eltern.
  6. Beide Eltern der Schülerin/des Schülers sind berufstätig.
  7. Ein oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits die OGS/Betreuung „Acht bis Dreizehn“.
  8. Das Anmeldedatum ist zu berücksichtigen.

Es soll darauf hingewirkt werden, dass diese Kriterien möglichst bei allen Trägern angewendet werden.

 

Sollte die Bedarfsprüfung ein entsprechendes Ergebnis aufzeigen, kann es notwendig werden, eine oder mehrere zusätzliche Gruppen einzurichten.

Entsprechend des Beschlusses aus der Vorlage 003/2018 sind für eine Erweiterung nach bisherigen Standards für den Betrieb einer weiteren Gruppe 14.000,-€ oder nach KiBiz-Standard für eine neue Gruppe 124.000,-€ zur Verfügung zu stellen.

 

Da die vorhandenen Räumlichkeiten an den Grundschulen keine Fläche für eine Erweiterung hergeben, ist ein entsprechender An/Umbau oder eine sonstige Lösung zu planen. Kosten für den Bau und Umzug sind durch ein Planungsbüro zu kalkulieren. Ob eine solche Umsetzung zum Schuljahr 2018/19  machbar ist, kann nur der vom Planungsbüro zu erarbeitende Zeitplan darstellen, ist aber aus Sicht der Verwaltung eher unrealistisch.

 

 

Antragsteil 2:

 

Der zweite Teil des Antrages beinhaltet eine Optimierung des Aufnahmeverfahrens.

Hierzu macht die Verwaltung folgenden Vorschlag:

Zukünftig soll die Kündigungsfrist für Eltern auf das Kalenderjahr begrenzt werden, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt. Dadurch wird es möglich, zeitgleich mit Zusage für die Aufnahme des Kindes an der Schule auch den OGS-Platz zu/abzusagen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Entscheidung zu Teil 1nach Beratung
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung zu Teil 1 zu berechnen.
  3. Zukünftig soll die Kündigungsfrist für Eltern auf das Kalenderjahr begrenzt werden, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt.

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg