Betreff
a) 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
196/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In der Sitzung am 26.09.2017 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und   –kalkulation 2018 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

 

Ausführung zur Entwicklung der Gebührensätze, der Koste und Erlöse sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 148/2017 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende Gebühren-bedarfsberechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Kostenvergleichsübersicht 2017/2018 einschl. Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 196/2017 erneut beigefügt.

 

Die ab 2018 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 196/2017) wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke