Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
141/2017
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes   wurde von der  Kämmerin   aufgestellt und von der Bürgermeisterin  bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2018  einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 81.895.934 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 81.509.364 €  vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2018 somit auf + 386.570 €.

 

Nach § 75 GO NRW muss der  Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals  (wie auch bereits schon in den  Jahren  2016 und 2017) nicht mehr vor.

Dies ergibt sich auch daraus, dass nach  dem Haushaltssanierungsplan  der Haushaltsausgleich seit dem Jahr  2016 wieder hergestellt ist.

 

Mit Sitzungsvorlage 123/2017 wurde vorab  zur Sitzung des Hauptausschusses  am 18.08.2017  das  „Zahlenwerk“ vorgelegt und zwischenzeitlich wurden  auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z.B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan, Stellenplan etc.)  erstellt.

Inhaltlich wird daher  zum Zahlenwerk auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 123/2017 verwiesen.

 

Ergänzend noch folgende Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf:

Erstmalig wurde in den Etatentwurf eine Übersicht über wesentliche Veränderungen in den einzelnen Produktbereichen aufgenommen.

Dies ermöglicht einen ersten Überblick über verschiedene Entwicklungen.      

Zudem wurden in den  Produktbeschreibungen im Bereich der Schulen weitere Kennzahlen ermittelt und in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.

Es handelt sich um folgende Bereiche:

 

03.01.01

Bereitstellung der Grundschule Nordstadt

03.01.05

Bereitstellung der Grundschule Engelbertstraße

03.01.06

Bereitstellung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg

03.01.07

Bereitstellung der Städtischen Katholischen Grundschule St. Marien

03.04.01

Bereitstellung der Realschule

03.05.01

Bereitstellung des Gymnasiums

 

Zum Haushaltssanierungsplan:

 

Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2017 war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.

Der Haushaltssanierungsplan 2018 enthält weiterhin  28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.

Alle  Konsolidierungsmaßnahmen wurden daher überprüft und inhaltlich an die  Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2018 angepasst.

 

Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre 2018 – 2021 befindet sich noch in der Abstimmung. Dazu wird am 25.09.2017 ein Arbeitskreis Controlling (Personal) zusammen mit Vertreter/innen  der Verwaltung und der Politik stattfinden. Der Entwurf des Personalwirtschaftskonzeptes der Stadt Schwelm wird zum Hauptausschuss am 05.10.2017 vorgelegt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018  einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.