Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes wurde von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2018 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 81.895.934 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 81.509.364 € vor.
Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft
sich für 2018 somit auf + 386.570 €.
Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (wie auch bereits schon in den Jahren 2016 und 2017) nicht mehr vor.
Dies ergibt sich auch daraus, dass nach dem Haushaltssanierungsplan der Haushaltsausgleich seit dem Jahr 2016 wieder hergestellt ist.
Mit Sitzungsvorlage 123/2017 wurde vorab zur Sitzung des Hauptausschusses am 18.08.2017 das „Zahlenwerk“ vorgelegt und zwischenzeitlich wurden auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z.B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan, Stellenplan etc.) erstellt.
Inhaltlich wird daher zum Zahlenwerk auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 123/2017 verwiesen.
Ergänzend noch folgende Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf:
Erstmalig wurde in den Etatentwurf eine Übersicht über wesentliche Veränderungen in den einzelnen Produktbereichen aufgenommen.
Dies ermöglicht einen ersten Überblick über verschiedene Entwicklungen.
Zudem wurden in den Produktbeschreibungen im Bereich der Schulen weitere Kennzahlen ermittelt und in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.
Es handelt sich um folgende Bereiche:
03.01.01 |
Bereitstellung der
Grundschule Nordstadt |
03.01.05 |
Bereitstellung der
Grundschule Engelbertstraße |
03.01.06 |
Bereitstellung der
Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg |
03.01.07 |
Bereitstellung der
Städtischen Katholischen Grundschule St. Marien |
03.04.01 |
Bereitstellung der
Realschule |
03.05.01 |
Bereitstellung des
Gymnasiums |
Zum
Haushaltssanierungsplan:
Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2017 war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.
Der Haushaltssanierungsplan 2018 enthält weiterhin 28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.
Alle Konsolidierungsmaßnahmen wurden daher überprüft und inhaltlich an die Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2018 angepasst.
Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre 2018 – 2021 befindet sich noch in der Abstimmung. Dazu wird am 25.09.2017 ein Arbeitskreis Controlling (Personal) zusammen mit Vertreter/innen der Verwaltung und der Politik stattfinden. Der Entwurf des Personalwirtschaftskonzeptes der Stadt Schwelm wird zum Hauptausschuss am 05.10.2017 vorgelegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.