Sachverhalt:
Gemäß § 116 Abs.
1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr jeweils zum 31. Dezember
(Abschlussstichtag) einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der erste
Gesamtabschluss ist nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des NKF (NKF
Einführungsgesetz NRW) erstmalig zum 31.12.2010 aufzustellen.
Der
Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz
und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Darüber
hinaus ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW
beizufügen.
Der Gesamtabschluss
bezieht wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbständigten
Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit ein und legt somit Rechenschaft über
die wirtschaftliche Entwicklung und Aufgabenerledigung aller
Organisationseinheiten der Kommune ab. Im vorliegenden Gesamtabschluss 2010
werden die Technischen Betriebe Schwelm AöR (TBS) als hundertprozentige Tochter
der Stadt Schwelm einbezogen und vollkonsolidiert. Alle übrigen
verselbständigten Aufgabenbereiche und Beteiligungen wurden zum Buchwert
einbezogen.
Begleitet wurde
die Stadt Schwelm bei der erstmaligen Erstellung durch eine externe
Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft.
Der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2010 ist gem. § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW von
der Kämmerin aufzustellen und von der Bürgermeisterin zu bestätigen.
Die Aufstellung
und Bestätigung erfolgte mit Datum vom 25.09.2017.
Nach § 116 Abs. 5
i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW leitet die Bürgermeisterin den von ihr bestätigten
Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rat zu. Der Gesamtabschluss wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schwelm zur Prüfung zugeleitet. Die
Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gem. § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO
NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich dafür der örtlichen
Rechnungsprüfung bedient. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses in
der Sitzung am 10.08.2015 erfolgt auch die Prüfung des ersten städtischen
Gesamtabschlusses mit externer Unterstützung durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft. Sobald
diese Prüfung abgeschlossen ist und der Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers vorliegt, wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss
voraussichtlich am 14.11.2017 abschließend mit dem Prüfungsergebnis befassen
und dem Rat am 30.11.2017 im Rahmen seines Prüfungsberichtes den
Bestätigungsvermerk über das Ergebnis seiner Prüfung vorlegen.
Bei der
erstmaligen Erstellung der Gesamtabschlüsse ist es in der Praxis NRW-weit zu großen Rückständen
gekommen. Um die Situation zu verbessern und die Nachholung der anfangs noch
flächendeckend fehlenden Gesamtabschlüsse zu beschleunigen ist im Jahr 2015 das
Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse in Kraft
getreten.
Hierdurch ist es
den Kommunen ermöglicht worden, die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014
lediglich im Entwurf gemeinsam mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2015 der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Es ist beabsichtigt, dass auch die Stadt Schwelm,
nachdem sie nunmehr ihren ersten Gesamtabschluss vorgelegt hat, von dieser
Vereinfachungsregelung Gebrauch machen wird.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Schwelm ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Schwelm wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |