- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.06.2016
beschlossen, das Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm aus dem Jahre 2012
fortzuschreiben. Der Auftrag hierfür wurde an die BBE Handelsberatung GmbH aus
Köln vergeben.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts dient der gezielten
Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen
Stadtentwicklung. Hierbei sind unter
anderem städtebauliche und siedlungsstrukturelle Entwicklungen sowie
planungsrechtliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Durch die Erarbeitung
eines rechtssicheren Einzelhandelskonzepts stehen sowohl der Verwaltung als
auch der Politik in den kommenden Jahren tragfähige Abwägungsgrundlagen für
handelsbezogene und bauleitplanerische Entscheidungen zur Verfügung. Um eine
entsprechende Rechtssicherheit zu entfalten und als fundierte Grundlage für
zukünftige Planungen zu dienen, ist der Entwurf des Einzelhandelskonzepts
öffentlich auszulegen.
Inhalte des Einzelhandelskonzepts:
Im Zentrum der Konzeptfortschreibung (vgl. Anlage 1) steht zunächst neben
einer umfassenden Analyse die Definition von Leitlinien, welche sich mit der
strategischen Entwicklung des Einzelhandels beschäftigen. Die Aufrechterhaltung
der Versorgungssituation sowie dessen Sicherung und funktionsgerechte
Weiterentwicklung werden als oberstes Ziel beschrieben. Dabei ist ein
besonderer Fokus auf die Grundversorgung zu legen.
Darüber hinaus gilt es im gesamtstädtischen Kontext die Entwicklung der
Innenstadt zu sichern und zu fördern, da diese weiterhin als bedeutendster
Versorgungsstandort identifiziert wird. Großflächige Entwicklungen mit
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen daher zukünftig
auf den innerstädtischen Bereich konzentriert werden. Im Zuge dessen wurden die
Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt überarbeitet.
Zudem hebt das Konzept die Bedeutung der Nahversorgungsstandorte im Bereich
Oehde bzw. Möllenkotten aufgrund ihrer ergänzenden wohnortnahen
Versorgungsfunktion hervor.
Basierend auf den aufgeführten Leitlinien wurde ein Standortkonzept
erarbeitet, welches in seinen Grundzügen bereits in der Sitzung des
Hauptausschusses am 22.06.2017 präsentiert wurde. Dieses sieht für die
einzelnen Einzelhandelsstandorte Folgendes vor:
·
Innenstadt
In der Innenstadt soll der Standort für einen
Supermarkt („Vollsortimente“) gesichert bzw. erweitert werden. Dies dient
einerseits der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung in der Innenstadt.
Andererseits fungiert ein Vollsortimenter als wichtiger Frequenzbringer für das
Schwelm-Center sowie die Fußgängerzone. Des Weiteren empfiehlt das
Einzelhandelskonzept eine Erweiterung/Verlagerung des bestehenden
Drogeriemarkts und/oder die Ansiedlung eines zusätzlichen Drogeriemarkts in der
Innenstadt.
·
„Zassenhaus-Gelände“
Die Analyse der derzeitigen
Nahversorgungsstrukturen hat u. a. aufgezeigt, dass der Großteil der
vorhandenen Lebensmittelmärkte über eine nicht (mehr) zukunftsfähige Größe
verfügt und sich am jeweiligen Standort nicht neu aufstellen kann. Um die
bisherig flächendeckend vorhandene Nahversorgung nachhaltig zu sichern, wird
das „Zassenhaus-Gelände“ als ergänzender Nahversorgungsstandort vorgeschlagen,
auf dem die Ansiedlung/ Neuaufstellung von bis zu zwei Discountern möglich sein
soll. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters bzw. eines Drogeriemarkts an diesem
Standort soll zum Schutz des Innenstadtzentrums hingegen ausgeschlossen werden.
·
Prinzenstraße
In Anbetracht von landes- und
regionalplanerischer Vorgaben wird für die Nahversorgungsstandorte an der
Prinzenstraße eine restriktive Überplanung empfohlen, auf Basis derer der
derzeitige Bestand gesichert wird.
·
Talstraße
Für den Einzelhandelsstandort entlang der
Talstraße wird weiterhin die Konzentration des nicht-zentrenrelevanten
großflächigen Einzelhandels empfohlen. Zentren- und nahversorgungsrelevante
Sortimente sollten auch künftig nur als Randsortimente zugelassen werden. Eine
Ansiedlung von Lebensmittelmärkten an diesem Standort wird demnach nicht
empfohlen.
Weiteres Vorgehen:
Im Anschluss an diesen Verfahrensbeschluss soll das Beteiligungsverfahren
für die Dauer eines Monats im Oktober/November 2017 erfolgen. Es ist
vorgesehen, dass Anfang des Jahres 2018 das Einzelhandelskonzept dem Ausschuss
für Umwelt und Stadtentwicklung, dem Hauptausschuss sowie dem Rat der Stadt
Schwelm zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Aufbauend auf dem beschlossenen
Einzelhandelskonzept und dessen Handlungsempfehlungen können weitere
handelsbezogene Entscheidungen und bauleitplanerische Verfahren eingeleitet
werden.
Beschlussvorschlag:
(Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:)
- Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten
Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Während der
Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten
Entwurfs die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |