Sachverhalt:
Die TBS werden in
Einzelfällen außerhalb des üblichen Aufgabenspektrums tätig. Dies ist z. B. der
Fall, wenn Bürger für Umzüge oder Anlieferungen Halteverbotsschilder gem.
Genehmigung der Stadt Schwelm bei den TBS leihen. Die Schilder werden in der
Regel bei den TBS ausgegeben. Besonders ältere Menschen wünschen die
Anlieferung der Schilder vor Ort. Für diese Leistungen werden pauschale
Entgelte festgelegt. Umfangreichere Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Mit der
Entgeltordnung werden die Pauschalen sowie die Stundenentgelte für Personal und
Fahrzeuge festgesetzt. Für Details wird auf die Anlage verwiesen.
Vor dem Hintergrund
von § 2 b UStG wird eine Steuerklausel aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Entgeltordnung
für Sonderleistungen der TBS wird in der vorliegenden Form beschlossen.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |