Sachverhalt:
Die Städtische
Musikschule Schwelm nimmt seit dem Schuljahr 2007/2008 am Programm „Jedem Kind
ein Instrument“ (neu: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) teil. 2015 hat
die JeKits-Stiftung eine neue Förderstruktur beschlossen, die in den
Musikschulen jetzt sukzessive umzusetzen ist. Gefördert werden ab dem Schuljahr
2018/2019 nur noch das erste und das zweite Schuljahr.
In der
Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm ergeben sich dadurch
folgende Änderungen:
§ 2 Abs. 1c):
Für den Unterricht im 2. Schuljahr gibt die JeKits-Stiftung eine neue
Unterrichtsgebühr von mtl. 23,00 € (bisher 20,00 €) vor.
Für das 3. Schuljahr (Wegfall der Förderung durch die Jekits-Stiftung ab dem
Schuljahr 2017/2018) und das 4. Schuljahr (Wegfall der Förderung durch die
JeKits-Stiftung ab dem Schuljahr 2018/2019) soll der bisher von der Stiftung
gezahlte Förderbeitrag von 35,00 € pro Schüler und Schuljahr auf die Schüler
umgelegt werden, sodass sich eine monatlich zu zahlende Unterrichtsgebühr von
dann 38,00 € (bisher 35,00 €) ergibt.
Die Gebühren für die Teilnahme am Ensemble ohne JeKits-Unterricht entfallen, da
die dafür in Frage kommenden Kinder in der Regel zum Unterricht in der
Musikschule angemeldet sind und somit die dort fälligen höheren
Unterrichtsgebühren zahlen.
§ 5 Abs. 2 und 3: Sozial- und Geschwisterermäßigungen, die in Zukunft nicht mehr von der
Jekits-Stiftung erstattet werden, sollen analog der bestehenden Gebührensatzung
für die Städtische Musikschule Schwelm gewährt
werden. Danach erhalten
Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Nachweisen eine
Sozialermäßigung von 50% und Geschwister eine gestaffelte Geschwisterermäßigung
von 10% pro Person bei 2 Geschwistern, 20% bei 3 Geschwistern, 25% bei 4 und
30% bei 5 Geschwistern.
Beschlussvorschlag:
Der Erlass des 1.
Nachtrages zur Gebührensatzung für die
Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung
vom 13.12.2013) wird entsprechend der
Verwaltungsvorlage Nr. 198/2016 (Anlage 1) beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den städtischen
Haushalt ergeben sich keine Veränderungen, da der Wegfall der von der
JeKits-Stiftung gezahlten Fördergelder über eine Erhöhung der
Unterrichtsgebühren ausgeglichen wird.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |