Sachverhalt:
Mit Beschluss der
Haushaltssatzung vom 26.01.2016, geändert durch Beschluss vom 10.03.2016, hat
der Rat der Stadt Schwelm die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit
Wirkung zum 01.01.2016 neu festgesetzt.
Die Haushaltssatzung
ist nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mittlerweile nach Bekanntmachung
in Kraft getreten. Die Steuersätze haben somit Rechtsgültigkeit erlangt.
§ 78 Abs. 2 Nr. 4
der Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass
die Steuersätze für jedes Jahr in der Haushaltssatzung festzusetzen sind.
Daher wird aus
Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, die bisherige Hebesatzsatzung in der
Form der 6. Änderungssatzung vom 11.02.2015 rückwirkend zum 01.01.2016 durch
Ratsbeschluss aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Die 6.
Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm vom 11.02.2015 wird entsprechend dieser
Verwaltungsvorlage 122/2016 aufgehoben.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |