Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 4 der TBS-Unternehmenssatzung legt der Vorstand dem Verwaltungsrat Berichte über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplans in schriftlicher Form vor.
Der Geschäftsbericht enthält wie gewohnt auch die Darstellung der Aktivitäten im Bereich der Dienstleistungen, die den städtischen Haushalt betreffen.
Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht über das Geschäftsjahr 2015 der TBS zur Kenntnis zu nehmen.
Der Vorstand
gezeichnet
Markus Flocke