Sachverhalt:
Die Kommission hat nach einer Vorbesprechung
und Ortsterminen an verschiedenen Spielflächen Überlegungen angestellt, welche
Objekte überplant oder aufgegeben werden können. Dabei spielte der Aspekt der
möglichen Verwertung der Flächen ebenso eine Rolle, wie der Nutzen und der
Bedarf.
Im Rahmen der Ortstermine gaben die Mitglieder
die Empfehlung an die Verwaltung, in möglichst vielen Schwelmer Parkanlagen
abgetrennte Hundebereiche auszuweisen, damit die Spiel- und Freizeitbereiche
sauber gehalten werden und ein positives Miteinander gefördert wird.
Bei den Entscheidungen ist eine
Kostenaufstellung der jährlichen Pflegekosten einzelner Spielflächen durch die
TBS notwendig. Nur so kann entschieden werden, in welcher Relation eine Aufgabe
oder ein Weiterbetreiben der Plätze zu den Kosten steht.
Folgende Empfehlungen hat die Spielplatzkommission erarbeitet:
Spielfläche Birkenstraße –
Das Gelände könnte sicherlich veräußert und
bebaut werden, der Platz soll aber als Spielfläche erhalten bleiben, da er der
einzige in diesem Ortsteil ist.
Es soll versucht werden, Spielplatzpaten zu
finden, die die Mitarbeiter (Kosten) der TBS entlasten.
Spielfläche Eugenstraße –
Der Bolzplatz und alle Geräte sollen erhalten
bleiben.
Das Gelände ist sehr weitläufig. Es soll
geprüft werden, ob ein Teil veräußert und bebaut werden kann.
Spielfläche Hagener Straße -
Die Spielfläche kann zugunsten des
nahegelegenen Schwerpunktspielplatzes Martfeld-Park aufgegeben werden.
Es soll geprüft werden, ob das Grundstück
veräußert und bebaut werden kann.
Spielfläche Grafweg –
Nach der Analyse der Pflegekosten soll
entschieden werden, ob es sich rentiert, den Platz aufzugeben.
Spielplatz Mühlenteich -
Es soll geprüft werden, ob eine Bebauung oder
Gastronomie möglich und gewünscht ist.
Bei Interesse an dem Gelände, soll der Platz
aufgegeben werden.
Spielfläche Blücherplatz –
Es soll maximal der Kleinkindbereich erhalten
bleiben. Das Gelände soll aber als Grünfläche bestehen bleiben. Der
Pflegeaufwand soll minimiert werden.
Beschlussvorschlag:
a)
Die TBS sollen beauftragt werden, eine
Kostenaufstellung der jährlichen Pflegekosten pro Spielfläche zu erstellen.
Priorität haben die in der
Vorlage
aufgeführten Spielflächen.
b)
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung,
die Ergebnisse aus der Spielplatzkommission umzusetzen. Die Maßnahmen
sollen in der Etatplanung berücksichtigt werden.