Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenkalkulationen 2015
Vorlage
027/2014
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wie seit 2010 praktiziert, wird dem Verwaltungsrat die Gelegenheit gegeben, im Vorfeld der Gebührenkalkulationen über den kalkulatorischen Zinssatz zu beraten.

 

Seit 2010 liegt der Zinssatz bei 5,25 % (2009: 5,5 %; 2008: 5,75 %).

 

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der kalkulatorische Zinssatz.

 

Die jährliche Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes auf Basis der Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den Abzinsungszinssätzen gem. § 253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen Laufzeiten ergab einen vertretbaren Zinssatz von 4,75 bis 5,00 %.

 

Der anhand der tatsächlich in 2013 gezahlten Darlehenszinsen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Darlehensbestandes 2013 ermittelte Zinssatz liegt bei 4 %.

 

Da sich eine Zinssatzveränderung auf das Jahresergebnis und somit auf den möglichen Ausschüttungsbetrag für die Stadt auswirkt, wird aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt eine Zinssatzreduzierung derzeit nicht in Betracht gezogen.

 

Für die Kalkulationen 2015 wird keine Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes vorgeschlagen.

 

 

Der kalkulatorische Zinssatz ist auch Thema des RPA-Prüfberichtes zu den Abwassergebühren 2014. Für die Beratung wird deshalb auch auf die nichtöffentliche Vorlage 033/2014 hingewiesen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Für die Gebührenkalkulationen 2015 wird ein kalkulatorischer Zinssatz 5,25 % beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 %-Punkte führt unter sonst gleichen Bedingungen zu einer Gebührensatzreduzierung für Schmutzwasser um knapp 0,04 € und bei Niederschlagswasser um gut 0,03 €.

Die Ergebnisreduzierung liegt bei gut 135 T€.