Sachverhalt:
1. Anlass und Ziel
Ziel
der 24. Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung ist die Sicherung des Standortes des
im Änderungsbereich ansässigen Baumarktes. Um den Standort nachhaltig zu
sichern und eine zukünftig marktgerechte Entwicklung zu gewährleisten, ist es
notwendig die bestehenden Rahmenbedingungen zu ändern.
Es
soll eine Verkaufsflächenerweiterung des bereits bestehenden Sondergebietes
(„großflächiger Einzelhandel: Baumarkt/Gartencenter/Baustoffe“) erfolgen.
Dies
bedeutet, dass keine baulichen Änderungen bzw. weitere Flächeninanspruchnahmen
vorgenommen werden sollen, sondern Teile vorhandener Lagerflächen den Verkaufsflächen
zugeschlagen werden.
Die
Gesamtverkaufsfläche beträgt 12.100 qm inkl. 1.210 qm für zentrenrelevante
Randsortimente (max. 10% der Gesamtverkaufsfläche) als Obergrenze.
Die bisherige Entwurfsbegründung und die zeichnerische Darstellung zur FNP-Änderung sah eine Fläche von 800 qm Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente vor. Die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von bisher 800 qm auf 1.210 qm (10 % der Gesamtverkaufsfläche von max. 12.100 qm) entspricht den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und ist gutachterlich begründet.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 17.08.2007 den v.g.
Begrenzungen zugestimmt (Anlage 3). Â
Da
es sich um einen dezentralen, nicht integrierten Standort handelt, werden
nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen bzw.
verkaufsflächenmäßig begrenzt. Eine detaillierte, gutachterlich begründete
Sortimentsliste (vgl. Tabelle13, Anlage 4) wird Bestandteil des zu ändernden
Bebauungsplanes Nr. 58 „Talstraße.
Im
Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses „Zukunft Schwelm“ wurde das
Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm aus dem Jahre 2004 fortgeschrieben. Das
überarbeitete Einzelhandelskonzept einschließlich der ortspezifischen
Sortimentsliste wurde am 25.10.2007 mit großer Mehrheit vom Rat der Stadt
Schwelm beschlossen (vgl. SV 128/2007).
Parallel
zum FNP-Änderungsverfahren wird derzeit das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 58 „Talstraße“ durchgeführt. Der neue Satzungsbereich wird
durch die Grenzen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 82 „Nördlich
Güterbahnhof“ festgelegt.
2. Bisheriges Verfahren
und weiteres Vorgehen
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die 24. FNP-Änderung
(Bereich Talstraße, Baumarkt) und die
dazugehörige Entwurfsbegründung beschlossen.
Nach
Zusammenstellung der Unterlagen wurde zur Einholung der Genehmigung gem. § 6
Abs.1 BauGB (Genehmigungsverfahren)Â die
Bezirksregierung Arnsberg beteiligt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers und des
fehlenden Umweltberichtes wurde die Genehmigung jedoch nicht erteilt (siehe
auch Mitteilung HA vom 22.01.2009). Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung
Arnsberg wurde der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen.
Aufgrund
dieses Sachverhaltes hatte die Verwaltung seinerzeit empfohlen, die Inhalte der
24. FNP-Änderung direkt in das Verfahren des neuen Flächennutzungsplanes zu
integrieren.
Da
sich jedoch der weitere Ablauf des Aufstellungsverfahrens (neuer
Flächennutzungsplan) verzögert und der Änderungsbereich der 24. FNP-Änderung
als Grundlage des im Verfahren befindlichen B-Planes Nr. 82 „Nördlich
Güterbahnhof“ dient, ist es aus hiesiger Sicht notwendig, das
Aufstellungsverfahren zur 24. FNP-Änderung erneut aufzunehmen.
Zu
diesem Zweck ist der Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 19.06.2008
aufzuheben und eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB und eine
erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.  Â
Nach
Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg vom 05.01.2010 (Dez 35 Frau
Balthasar) ist es möglich den Verfahrensfehler und auch den Verfahrensmangel
(fehlender Umweltbericht) nachträglich zu heilen.
Aus
diesem Grund kann die 2. erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB auf die geänderten oder ergänzten
Bestandteile der 24. FNP-Änderung beschränkt werden.
Dies
bedeutet, dass Stellungnahmen nur zu dem Umweltbericht, der Inhalt der
ansonsten ungeänderten Begründung ist, abgegeben werden können.
Nach
Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist es des weitern möglich, nur die
berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erneut zu beteiligen.
Inhaltlich
ergeben sich ansonsten keine Veränderungen zur Sitzungsvorlage Nr.173/2007 vom
05.11.2007.
Zur
Sicherstellung der zügigen Abwicklung des FNP-Änderungsverfahrens wird von der
Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB Gebrauch gemacht.
Dieser
Sitzungsvorlage sind als Anlage 1 die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht,
als Anlage 2 zwei Übersichtspläne (vor und nach Änderung), als Anlage 3 die
Stellungnahme der BR Arnsberg vom 17.08.2007 beigefügt.
Ergänzend wird das durch das Büro Stadt+Handel erstellte städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsgutachten Standort OBI (Talstraße) Endbericht Juli 2007 als Anlage 4 beigefügt.
3. Umsetzung der Ziele
der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der
Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum
Zeitpunkt der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die
Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist
als Anlage 5 beigefügt. Es ist beabsichtigt, das Planvorhaben bis zum Beschluss
weiterhin zu den einzelnen Verfahrensschritten zu überprüfen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschluss des Rates
der Stadt Schwelm vom 19.06.2008 der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße,
Baumarkt) wird aufgehoben.
2.
Die Entwurfsbegründung
zur 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird wie
folgt geändert: "Die Gesamt-Verkaufsfläche beträgt 12.100 qm und
beinhaltet Flächen von insgesamt max. 10 % (1.210 qm insg.) für
zentrenrelevante Randsortimente."
3.
Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m.
§ 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 2. erneute öffentliche
Auslegung der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt), einschließlich
der dazugehörigen Entwurfsbegründung beschlossen.   Â
Informationen zu umweltrelevanten Aspekten :Â
· Stadtökölogischer Fachbeitrag
Diese Unterlage kann während der Offenlegung eingesehen werden. Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Die 24. FNP-Änderung mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung ist für die Dauer eines Monates im Fachbereich 5/6 „Bürgerservice“ (Planung) öffentlich auszulegen.
4.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes der 24. FNP-Änderung (Bereich
Talstraße, Baumarkt) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.Â
Zu beteiligen sind folgende Behörden:
- Wupperverband
- BR Arnsberg Dezernat
54 (Umweltverwaltung)
- Geologisches Landesamt
NRW
- Arbeitsgemeinschaft
Umweltschutz Schwelm (AGU)
- EN-Kreisverwaltung
(Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der 24. FNP-Änderung vorgebracht werden.
Anlage
1                     Entwurfsbegründung +
Umweltbericht 13 Seiten
Anlage
2                     Übersichtspläne (vor und
nach Änderung) 1 Seite
Anlage
3Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Stellungnahme BRÂ
Arnsberg 1 Seite
Anlage
4 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Standortgutachten
Stadt+Handel, 45 Seiten
Anlage
5 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Formular Lokale Agenda,
3 Seiten