Betreff
Verwertung des Grundstückes "ehemalige Schule Linderhausen"
Vorlage
008/2010
Aktenzeichen
IM Fi/Gl
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.11.2009 beantragt die FDP-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen (Verkauf, Verpachtung) der Schulstandort der ehemaligen Grundschule Linderhausen durch eine private Grundschule fortgeführt werden kann.

 

Das Schulgebäude Linderhausen wurde über Jahre als Zweigstelle der Grundschule Nordstadt (nicht als eigenständiger Schulstandort) geführt. Nach dem vom Rat der Stadt am 13.12.2007 beschlossenen Schulentwicklungsplan (SEP) wurde diese Zweigstelle mit Ablauf des Schuljahres 2008/2009 geschlossen.

Aus Sicht des Schulträgers besteht kein Bedarf, das Grundschulangebot in der Stadt auszuweiten. Die aktuellen Bedarfszahlen, auch aus dem Ortsteil Linderhausen (z. Zt. 4), bestätigen dies und damit die Grundlagen des SEP.

Bei dem Grundstück und den Gebäuden handelt es sich um eine normale Liegenschaft der Stadt.

Für diese Liegenschaft liegen der Stadt verschiedene Interessensbekundungen potentieller Investoren mit unterschiedlichen Nutzungsüberlegungen vor. Hierüber wird mündlich berichtet.

Da ein Interesse der Stadt an einer weiteren Eigennutzung nicht besteht, käme eine Veräußerung in Betracht. Dabei muss nach Ansicht der Verwaltung die Erhaltung der im Gebäude vom DRK Schwelm betriebenen Kindertagesstätte sichergestellt werden.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ob und inwieweit an dieser Stelle Änderungen erforderlich sind, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

Da für die Liegenschaft grundsätzlich verschiedene Nutzungen und Verwertungsmöglichkeiten bestehen, sollte im Hauptausschuss gemäß § 61 GO NW die weitere Vorgehensweise der Verwaltung und die Festlegung der zu beteiligenden Gremien (z. B. Liegenschaftsausschuss, AUS) abgestimmt werden.


Beschlussvorschlag:

a)      Der Antrag der FDP-Fraktion wird zur Beratung und Entscheidung vorgelegt

b)      Der HA legt die weitere Vorgehensweise gem. § 61 GO NW im Hinblick auf die Verwertung der Liegenschaft „ehemalige Schule Linderhausen“ fest.


Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion