Betreff
EU-Schulobstprogramm NRW, Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.09
Vorlage
007/2010
Aktenzeichen
FB 2
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Ziel des EU-Schulobstprogramms ist es, mit der Verteilung von kostenlosem Obst und Gemüse den Schülerinnen und Schülern bereits mit Beginn der Schulzeit ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten nahe zu bringen.

Schulen, die das Programm pädagogisch begleiten sollen, können sich online ab dem 15.12.09 um eine Teilnahme bewerben. Bewerbungsschluss ist der 31.1.2010. Die vorgegebenen Voraussetzungen sind in der Kürze der Zeit kaum zu schaffen, so dass fraglich ist, ob sich eine Schwelmer Schule bewerben wird.

Die Grundschulleitungen werden sich bei einem Treffen am 14.1.2010 damit befassen, da das Programm insbesondere Grundschüler anspricht. Im gemeinsamen Schulleitergespräch mit der Verwaltung am 27.1.2010 soll das ebenfalls besprochen werden.

 

Sächliche Voraussetzungen mit Kosten für den Schulträger

Es muss ein kühler Lagerraum vorhanden sein mit einer Waschstelle für das Obst und einem separaten Handwaschbecken. Nicht in allen Grundschulen können Räume zur Obstlagerung für 200 – 250 Kinder umfunktioniert werden. Die Kosten dafür können derzeit nicht beziffert werden. Außerdem müssen Ausstattungsgegenstände für das Portionieren des Obstes beschafft werden.

 

Personelle Voraussetzungen

Es ist eine Person zu benennen, die das Obst entgegen nimmt und einlagert, auf Beschädigung, Schimmel, Fäulnis kontrolliert und dokumentiert zur Rückverfolgung. Nur einwandfreies Obst darf angenommen werden.

Als in Frage kommende Personen werden Hausmeister, pädagogische Kräfte und Küchenpersonal genannt.

Das Programm sieht außerdem vor, dass jedes Kind 100 g Obst erhält. Das bedeutet, dass das Obst portioniert werden muss.

 

Neben der Prüfung, in welcher Schule überhaupt die sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, wäre die organisatorische Abwicklung zwischen Schule und Schulträger zu klären. Weder das städtische noch das pädagogische Personal hat freie Kapazitäten für den nicht unerheblichen Personalaufwand. Eine Elternbeteiligung sieht das Programm nicht vor.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage-Nr. 007/2010 zur Kenntnis


Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.09