Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes beim Etatansatz "Digitale Alarmierung" Dringlichkeitseinscheidung gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
Vorlage
001/2010
Aktenzeichen
6.12 Wa
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss zur Sitzungsvorlage 144/2008 wurde die Einführung des Digitalfunks                      im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Schwelm, aufgrund der vorgesehenen bundes- und landesweiten Neustrukturierung des gesamten Funk- und Alarmierungswesens, unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung gemäß Nachtragshaushalt beschlossen. Der Kreisverwaltung wurde in 2008 ein entsprechender Auftrag erteilt.

Bezüglich des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Streichung der entsprechenden Etatansätze vom 18.03.2009 wurde durch den Rat der Stadt Schwelm beschlossen, dass der Ansatz bei der Buchungsstelle 02.01.08/0015.781200 -  Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (GV) - mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Hauptausschusses versehen wird.

 

Die Kreisverwaltung hat zwischenzeitlich einen Auftrag zur Errichtung eines flächendeckenden Alarmierungssystems sowie zur Lieferung entsprechender Endgeräte erteilt. Die Rechnung an die Stadt Schwelm liegt seit dem 17.12.2009 vor und ist noch in diesem Jahr anzuweisen.

 

 

Da die nächsten planmäßigen Sitzungen des Rates nicht abgewartet werden können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO  notwendig.

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Zur Begleichung des Auftrages „Errichtung eines flächendeckenden digitalen Alarmierungssystems“ ist der Sperrvermerk zu Gunsten des Hauptausschusses bei der  Buchungsstelle 02.01.08/0015.781200 – Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (GV) - in Höhe von 105.350,00 Euro aufzuheben.

 

 

 

 

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Jochen Stobbe                               Oliver Flüshöh

Bürgermeister                                    Ratsmitglied

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Aufhebung des Sperrvermerkes bei Buchungsstelle 02.01.08/0015.781200 – Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (GV) - zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Aufhebung des Sperrvermerkes bei Buchungsstelle 02.01.08/0015.781200 – Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (GV) -.