Betreff
Veränderung und Erhöhung der Eintrittsentgelte im Hallenbad
Vorlage
220/2009
Aktenzeichen
FB 2 Ps
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die letzte Erhöhung und Veränderung der Eintrittsentgelte erfolgte im Jahr 2003.

Die Verwaltung schlägt eine maßvolle Erhöhung der Eintrittsentgelte sowie einige Veränderungen in der Tarifgestaltung vor.

Das Umfrageergebnis der Tarifgestaltung in den Nachbarstädten ist aus Anlage 1 ersichtlich. Da in den Städten unterschiedliche Gegebenheiten vorliegen, z.B. Spaßbäder oder Zeitbegrenzung, können die Tarife kaum miteinander verglichen werden. Mit Schwelm können die Bäder in  Wetter, Lünen und Wuppertal-Langerfeld

verglichen werden.

Als hauptsächliche Veränderung in der Tarifgestaltung schlägt die Verwaltung vor, die Halbjahreskarte abzuschaffen und statt dessen ein Wertkarte einzuführen.

Durch die wartungsbedingten Schließungszeiten im Hallenbad kommt es immer zu Unstimmigkeiten mit den Halbjahreskartenbesitzern, wenn während des Gültigkeitszeitraumes das Hallenbad geschlossen ist. Sehr viele Halbjahreskartenbesitzer möchten die Schließungszeit auf ihre Karte angerechnet haben.

Eine Halbjahreskarte wird nach 41 x „abgeschwommen“. Alle weiteren Eintritte in dem Gültigkeitszeitraum waren danach umsonst. Im Durchschnitt nutzten die Halbjahreskartenbesitzer 2-3x in der Woche das Hallenbad. Das bedeutet, dass die Halbjahreskartenbesitzer nach rd. 10 Wochen ( 3 Monaten) das Hallenbad unentgeltlich nutzten. Durch den neuen Kassenautomaten konnten die Halbjahreskarten kulanterweise verlängert werden. Dies ist jedoch mit erheblichen Aufwand verbunden.

Um derartige Unstimmigkeiten künftig auszuschließen, sollte die Halbjahreskarte abgeschafft werden, zumal sie nicht mehr zeitgemäß scheint. Umliegende Städte bieten sie kaum noch an. Überwiegend sind dort Wertkarten eingeführt. Deshalb wird vorgeschlagen, die Halbjahreskarte durch eine 100er-Karte zu ersetzen.

Diese 100er-Karte mit dem vorgeschlagenen Preis gewährt einen Rabatt von 47% gegenüber dem normalen Eintrittspreis und ist eine angemessene Alternative.

 

Außerdem sollte die Gruppenkarte II ( Zwei Erwachsene mit bis zu 5 Kindern/Jugendliche) abgeschafft werden. Die ausgewerteten Statistiken zeigen, dass die Gruppenkarte II im Hallenbad erheblich weniger genutzt wird als die Gruppenkarte I.

 

Es wird folgende Erhöhung bzw. Veränderung der Eintrittsentgelte vorgeschlagen:

 

Tarife

 

Bisher

Neu

Erwachsene

Einzelkarte

2,80 €

3,20 €

 

Zehnerkarte

24,00 €

28,00 €

 

Halbjahreskarte

115,00 €

Entfällt

 

100er-Karte

 

150,00 €

 

 

 

 

Kinder – u Jugendliche

 

 

 

Neu: ( Kinder bis 4 Jahre Eintritt frei)

 

 

 

 

Einzelkarte

1,50 €

1,70 €

 

Zehnerkarte

12,60 €

14,50 €

Sondertarifberechtigte

Halbjahreskarte

40,00 €

Entfällt

Schwelmpassinhaber, JuLeiCa, Schüler ab dem vollendeten 16.Lebensjahr, Studenten, Personen mit mind. 80% Schwerbehinderung oder mit G-Vermerk im Ausweis (auf dem Ausweis eingetragene Personen haben freien Eintritt)

100er-Karte

 

80,00 €

 

 

 

 

Gruppenkarte

 

5,00 €

7,00 €

Ein Erwachsener mit bis zu fünf Kindern/Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Tarife

 

 

 

Einzelkarte für werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern

 

1,50 €

1,70 €

Pfand für verloren gegangene Garderobenschlüssel ( NEU: nach 3 Wochen wird das Pfand vereinnahmt zur Ersatzbeschaffung)

 

10,00 €

10,00 €

Schwimmunterrichtsentgelt für Kinder und Jugendliche

 

31,00 €

35,00 €

Ãœbrige Kurse

 

Individuell

Individuell

Entgelt für die Durchführung von Kindergeburtstagen ( NEU: Geburtstagskind hat freien Eintritt )

 

5,00 €

10,00 €

 

Die Erhöhung der Eintrittsentgelte für das Hallenbad soll ab 01.08.2010 in Kraft treten.

 

Bei einer Änderung der Eintrittsentgelte nach den oben aufgeführten neuen Tarifen ist eine jährliche Mehreinnahme von ca. 18.500 € zu erwarten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Tarifänderungen für das Hallenbad sollen, wie in der Verwaltungsvorlage 220/09 vorgeschlagen, zum 01.08.2010 eingeführt werden.

 

 


Anlage 1: Tarifgestaltung der Nachbarstädte