Betreff
Blücherstraße - Abbindung zwischen Saarstraße und "In der Graslake"
Vorlage
132/2008/1
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte den AUS in seiner Sitzung am 19.08.2008 (s. SV Nr. 132/2008) darüber unterrichtet, dass die Metro-Gruppe plane, auf dem Gewerbegrundstück Saarstraße 9 ein Großhandelsmarkt vergleichbar dem in Wuppertal-Langerfeld anzusiedeln. Es wurden ebenso Überlegungen vorgestellt, wie zukünftig die Verkehrssituation im Bereich Tal-, Saar- und Blücherstraße gestaltet werden könnte, mit dem Vorschlag, die Blücherstraße unmittelbar nördlich der Straße „In der Graslake“ abzubinden (s. Anlage 1).

 

Im AUS entwickelte sich hierzu eine eingehende Diskussion. Es wurden einige Alternativvorschläge zum Beschlussvorschlag der Verwaltung erörtert. Die Verwaltung wurde gebeten, unter Berücksichtigung der Erörterungen im Ausschuss sowie nach weiteren Untersuchungen, die Sitzungsvorlage ggf. entsprechend zu ergänzen und sodann dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung erneut vorzulegen. Aus diesem Grund wurde der TOP in die nächst erreichbare Sitzung des AUS vertagt.

 

In Folge der öffentlichen Diskussion um eine mögliche Sperrung der Blücherstraße sind im Zeitraum 08.08.2008 bis 10.10.2008 bei der Stadtverwaltung insgesamt 7 Stellungnahmen von Anwohnern und anliegenden Betrieben der geplanten Abbindung der Blücherstraße eingegangen. Die Stellungnahmen sind als Anlage 2 bis 8 beigefügt. Daraufhin hat die Verwaltung am 09.10.2008 die betroffenen Anlieger von Blücher-, Saar- und Jesinghauser Straße zu einem Erörterungstermin eingeladen (s. a. Mitteilung der Verwaltung im AUS vom 11.11.2008, TOP 7.2). An dem Termin haben auch Vertreter der Firma Metro teilgenommen.

 

Ein Ergebnis des Termins ist gewesen, dass Metro in dem zwingend notwendigen Verkehrsgutachten auch die Variante einer neuen direkten Anbindung der Saarstraße an die B 7 im Bereich der Firma Aldi prüfen wird. Ein weiteres Ergebnis ist gewesen, dass von den betroffenen Anliegern der Blücherstraße eher eine Sperrung der Blücherstraße direkt südlich der Einmündung Saarstraße befürwortet wird. Die Mehrzahl der Anlieger ist in ihren Verkehrsbewegungen stärker in Richtung Innenstadt als in Richtung B 7 orientiert.

 

Seit September 2009 liegt der Verwaltung nunmehr das Verkehrsgutachten zu dem Vorhaben vor (s. Anlage 9). Der Bauantrag für das Vorhaben ist im November 2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Das Verkehrsgutachten des Büros Brilon, Bondzio, Weiser hat, unter Berücksichtigung des bestehenden Verkehrsaufkommens und der Prognose des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, folgende 4 Varianten geprüft:

 

  • Variante 1   –  Heutiger Ausbauzustand
  • Variante 2   –  Signalisierung des Knotenpunktes Saarstraße / Blücherstraße
  • Variante 3   –  Abbindung Blücherstraße und „abknickende Vorfahrt“ im Einmündungsbereich Blücher-/Saarstraße
  • Variante 4   –  Anbindung an die B 7 über einen neuen Knotenpunkt

 

Zusammenfassend (S. 51 f) empfiehlt das Gutachterbüro die Umsetzung der Variante 3, also die Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur B 7 in Verbindung mit einer Sperrung der Blücherstraße südlich der Saarstraße. Sollte Variante 3 nicht in Betracht kommen, kann auch die Variante 2 mit der Signalisierung des Knotens Saar-/Blücherstraße in Erwägung gezogen werden. Die Variante ist jedoch kostenaufwändiger als Variante 3. Dies gilt sowohl für die Baukosten als auch die Unterhaltungskosten.

 

Variante 4, also eine vollkommen neue, direkte Anbindung der Saarstraße an die B 7, ist aus rein verkehrstechnischer Betrachtung die beste Lösung mit den besten Kennwerten der Verkehrsqualität. Jedoch ist diese Variante die kostenaufwändigste Variante, wobei im Gutachten keine Kostenschätzung angegeben ist. Da die Untersuchung ergeben hat, dass die Varianten 2 und 3 einen störungsfreien Verkehrsablauf erwarten lassen, wird mit Verweis auf den vergleichsweise hohen baulichen und gegebenenfalls signaltechnischen Aufwand entlang der B 7 Variante 4 nicht empfohlen.

 

Der heutige Ausbauzustand (Var. 1) gewährleistet keinen störungsfreien Verkehrsablauf im Einmündungsbereich der Saarstraße, so dass diese Variante vom Gutachter nicht empfohlen wird.

 

Die Fahrbahnverbreiterung der Saarstraße auf ganzer Strecke auf 6,50 m und die Aufweitung des Einmündungsbereiches Saar-/Blücherstraße sind Grundvoraussetzungen im störungsfreien Ablauf der untersuchten Varianten. Beide Maßnahmen werden aktuell von den Technischen Betrieben Schwelm umgesetzt.

 

Die Verwaltung schließt sich den Aussagen des Verkehrsgutachtens an und empfiehlt, im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Variante 3 - also die Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur B 7 in Verbindung mit einer Sperrung der Blücherstraße – weiter zu verfolgen. Variante 4, also eine vollkommen neue, direkte Anbindung der Saarstraße an die B 7, ist zwar aus rein verkehrstechnischer Betrachtung die beste Lösung. Jedoch ist aufgrund des hohen Kostenaufwandes die Finanzierbarkeit der Maßnahme aus Sicht der Verwaltung aus jetzigen Kenntnisstand nicht realisierbar.

 

Derzeit wird, bedingt durch den geringen Abstand des Knotens Blücherstraße / Saarstraße zum Knoten Talstraße / Blücherstraße (ca. 50 m), das Abfließen des Verkehrs von der Saarstraße zur Talstraße durch Rückstauungen in der Blücherstraße behindert. Eine Abbindung der Blücherstraße würde bewirken, dass diese Rückstauproblematik nicht mehr auftreten würde. Die Saarstraße könnte dann aufgrund der stärkeren Verkehrsbedeutung als abknickende Vorfahrt gegenüber der Blücherstraße bevorrechtigt werden.

 

Ohne eine Abbindung der Blücherstraße würden jedoch auch bei Einrichtung einer „abknickenden Vorfahrt“ Verkehrsstörungen auftreten. Die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge aus der Saarstraße kommend würden bei Rückstau an der B 7 den Verkehr von der B 7 kommend in den weiteren Verlauf der Blücherstraße blockieren, was zu Rückstauproblemen auf der B 7 führen würde. Deshalb ist es unabdingbar, dass im Rahmen von Variante 3 die Durchfahrt durch die Blücherstraße unterbrochen wird.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind zu den Aussagen des Verkehrsgutachtens ohnehin die relevanten Behörden zu beteiligen. Die Verwaltung plant, auch mit den betroffen Anliegern von Blücher-, Saar- und Jesinghauser Straße in einer erneuten Gesprächsrunde die Aussagen des Gutachtens zu diskutieren. Die Ergebnisse der Behörden- und der Anwohnerbeteiligung sollen anschließend dem AUS vorgestellt werden. Mit der Zielsetzung, eine Beschlussfassung des AUS über die zukünftige verkehrliche Erschließung in Verbindung mit dem Bauvorhaben zu erreichen.

 

Die Abbindung soll so gestaltet werden, dass sie im Einsatzfall für Rettungsfahrzeuge befahrbar ist (z. B. durch umlegbare Pfosten). Die o.g. geplante Straßensperrung kann durch Absperrpfosten in rot-weiß erfolgen. Die Absperrpfosten in Bodenhülsen gesetzt eingebaut werden. Die Bodenhülsen erleichtern das Erneuern der Absperrpfosten.

 

Als flankierende Maßnahmen sollte an der Einmündung Am Ochsenkamp / Blücherstraße der Hinweis erfolgen: "Keine direkte Durchfahrt zur B 7". An der Einmündung Blücherstraße/Saarstraße sollte das VZ 357 mit ZZ " 270 m" und ZZ "Keine Wendemöglichkeit" aufgestellt werden. Auf der B 7 an der Einmündung Blücherstraße muss für LKW eine Sackgassenbeschilderung (zu geringe Durchfahrtshöhe an der Eisenbahnbrücke in der Jesinghauser Straße) aufgestellt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Änderung des Straßensystems sind aus Sicht der Verwaltung im Umfeld der Straßenschließung die möglichen Auswirkungen insbesondere auf folgende Bereiche näher zu beobachten:

 

  • Die Linksabbiegespur auf der Carl-vom-Hagen-Straße zur B 7 in Fahrtrichtung Wuppertal wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach in der Unfallkommission kritisch betrachtet. Bedingt durch das Mehraufkommen an Fahrzeugverkehr könnte hier eine Unfallhäufung eintreten.

 

  • Ãœber die Jesinghauser Straße / Kreuzung „In der Graslake“ wird wahrscheinlich ein nicht unerheblicher PKW-Verkehr stattfinden. Problematisch könnte hier die enge Fahrbahnbreite im Bereich der Eisenbahnbrücke sein sowie der LKW-Verkehr auf der Straße „In der Graslake“.

 

  • Ob der Lkw-Verkehr konfliktfrei von der Blücherstraße nach links in die Straße „Am Ochsenkamp“ einbiegen kann. Dort sind mehrere Fahrspuren zu queren.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Aussagen des Verkehrsgutachtens des Büros Brilon, Bondzio, Weiser vom September 2009 zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung eines Metro-Marktes in der Saarstraße werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Verkehrsgutachtens mit den betroffenen Anliegern von Blücher- und Saarstraße die Variante einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße in Verbindung mit einer Sperrung der Blücherstraße zu erörtern.

 


  1. Ãœbersichtsplan (1 Seite)
  2. Schreiben Anlieger vom 05.08.2008 (4 Seiten)
  3. Schreiben Anlieger vom 08.08.2008 (2 Seiten)
  4. Schreiben Anlieger vom 11.08.2008 (1 Seite)
  5. Schreiben Anlieger vom 12.08.2008 (1 Seite)
  6. Schreiben Anlieger vom 18.08.2008 (2 Seiten)
  7. Schreiben Anlieger vom 21.08.2008 (2 Seiten)
  8. Schreiben Anlieger vom 09.10.2008 (1 Seite)
  9. Verkehrsgutachten vom September 2009 (74 Seiten)