Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr.
82 „Nördlich Güterbahnhof“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit hat, nach ortsüblicher Bekanntmachung, in der Zeit vom
04.09.2009 bis einschließlich 21.09.2009 stattgefunden. In gleicher Sitzung hat
der Rat der Stadt Schwelm den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
gefasst. Die frühzeitige TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben
vom 08.09.2009, unter Fristsetzung bis zum 12.10.2009, durchgeführt.
2. Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
Während
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind
keine Anregungen eingegangen.
3. Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld
Mit
Schreiben vom 02.09.2009, das dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt ist, trägt
der Geologische Dienst NRW folgende Anregungen vor:
Der
Planungsraum befinde sich über verkarstungsfähigem Kalkstein. Deshalb sei
folgendes zu beachten:
·
Unterirdische
Hohlräume sind nicht auszuschließen.
·
Der
obere Grundwasserleiter ist sehr verschmutzungsgefährdet.
·
Hinweis:
Die den Karstkluftgrundwasserleiter schützenden Deckschichten dürfen bei
Bauarbeiten nicht durchstoßen werden.
·
Eine
Baugrunduntersuchung ist diesbezüglich empfehlenswert. Bei den Bauarbeiten sind
Verunreinigungen des Karstkluftwasserleiters auszuschließen.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregungen wie folgt zu behandeln:
Den
Anregungen des Geologischen Dienstes wird gefolgt, die Hinweise werden unter
Pkt. 4.1.3 Schutzgut Mensch (Absatz 7) u. Pkt. 4.1.6 Schutzgut Wasser (Absatz
6) der Entwurfsbegründung ergänzt.
Ennepe-Ruhr-Kreis, Der Landrat, Hauptstraße 92, Schwelm
Mit
Schreiben vom 03.11.2009, das dieser Vorlage als Anlage 7 beigefügt ist, trägt
die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises folgende Anregungen vor:
Untere
Bodenschutzbehörde
Der
Ennepe-Ruhr-Kreis führt den Bereich des Bebauungsplanes Nr.82 „Nördlich
Güterbahnhof“ im Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht unter der
Kennzeichnung 47092010 als Altlastenverdachtsfläche. Der Verdacht beruht auf
der Tatsache, dass das Gelände nach 1955 für die Produktion von Waschmaschinen
und Fahrzeugteilen genutzt wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei der
derzeitigen Nutzung des Geländes keine Gefahr von der Fläche ausgeht, da sie
vollständig versiegelt ist. Bei einer Nutzungsänderung zu sensibleren
Nutzungsformen als der derzeitigen, sollten entsprechende
Gefährdungsabschätzungen vorgenommen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregungen wie folgt zu behandeln:
Der
Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt. Die Hinweise der Unteren
Bodenschutzbehörde werden unter Pkt. 4.1.5 Schutzgut Boden (Absatz 8) der
Entwurfsbegründung ergänzt.
Untere
Immissionsschutzbehörde
Die
Untere Immissionsschutzbehörde merkt an, dass die Formulierungen in der
Entwurfsbegründung zu Pkt. 2.2.1 Art der baulichen Nutzung (Anwendung
Abstandserlass) nicht eindeutig sind.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregungen wie folgt zu behandeln:
Der
Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt. Die Formulierungen
zu den Regelungen des Abstandserlasses werden unter Pkt. 2.2.1 Art der
baulichen Nutzung (Absatz 5) der Entwurfsbegründung umformuliert.
4. Weiteres Vorgehen
Nach
Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB kann als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Zur
Sicherstellung der zügigen Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens wird von der
Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB Gebrauch gemacht.
Dieser
Vorlage sind als Anlage 1 die Entwurfsbegründung, als Anlage 2 der
Bebauungsplanentwurf, als Anlage 3 die Planzeichenerklärung und als Anlage 4
die textlichen Festsetzungen beigefügt.
Ergänzend wird das durch das Büro Stadt+Handel erstellte städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsgutachten Standort OBI (Talstraße) Endbericht Juli 2007 als Anlage 5 beigefügt.
5. Umsetzung der Ziele
der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der
Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum
Zeitpunkt der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien
hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 8  beigefügt. Es ist beabsichtigt, das Planvorhaben bis zum
Satzungsbeschluss weiterhin zu den einzelnen Verfahrensschritten zu überprüfen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der
Sitzungsvorlage 197/2009 unter Sachverhalt Pkt. 3 dargestellt, abgewogen.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 82
„Nördlich Güterbahnhof“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.Â
Anlage
1                    Entwurfsbegründung,
23 Seiten
Anlage
2 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Bebauungsplanentwurf,
 1 Seite
Anlage
3                    Planzeichenerklärung,
1 Seite
Anlage
4Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Textliche Festsetzungen,
5 Seiten
Anlage
5 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Standortgutachten
Stadt+Handel, 45 Seiten
Anlage 6Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schreiben Geologischer
Dienst, 1 Seite
Anlage
7Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schreiben EN-Kreis,
4 Seiten
Anlage
8 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Formular Lokale Agenda,
3 Seiten