Betreff
Kurzzeitparkplätze Hauptstraße 145-147 - Aufhebung der Kurzzeitparkregelung
Vorlage
196/2009
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahr 1990 sind vor den Häusern Hauptstraße 145-147 (Übersicht s. Anlage 1) insgesamt 10 Kurzzeitparkplätze mit einer Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingerichtet worden (Lageplan s. Anlage 2). Ziel ist es gewesen, für die Geschäftskunden des Bereichs der Hauptstraße ein Parkplatzangebot zur Verfügung zu stellen, dass nicht von Langzeitparkern blockiert wird.

 

Per E-Mail vom 06.08.2009 (s. Anlage 3) ist an die Verwaltung die Bitte angetragen worden, zu prüfen, ob aufgrund des mittlerweile deutlich verringerten Einzelhandelsbesatzes diese Kurzzeitparkregelung dort noch sinnvoll ist (s. a. die nichtöffentliche SV Nr. 169/2009/1). 

 

Nach erfolgter Prüfung ist die Verwaltung der Auffassung, dass auf die Kurzzeitparkregelung vollständig verzichtet werden könnte. In dem betreffenden Abschnitt der Hauptstraße befinden sich derzeit neben dem Ladenlokal des Kinderschutzbundes nur noch zwei kleine Geschäftseinheiten. Im Haus Nr. 143 ist auch kein Einzelhandelsgeschäft mehr angesiedelt. Aufgrund der Kurzzeitparkregelung sind die betroffenen Stellplätze tagsüber häufig nicht belegt.

 

In ihrer Stellungnahme per E-Mail vom 16.11.2009 (s. Anlage 4) teilt die Kreispolizeibehörde Schwelm mit, dass aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufhebung der Kurzzeitparkregelung bestehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Kurzzeitparkregelung aufzuheben und somit die Stellplätze dauerhaft für zeitlich unbegrenztes Parken zur Verfügung zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die bestehende Kurzzeitparkregelung vor den Häusern Hauptstraße 145 – 147 wird aufgehoben.


  1. Ãœbersichtsplan Stadtgebiet (1 Seite)
  2. Lageplan Hauptstraße (1 Seite)
  3. Antrag vom 06.08.2009 (1 Seite)
  4. Stellungnahme Kreispolizeibehörde (1 Seite)