Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
10.07.2009 hat die SWG-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag zur Aufhebung
des Ratsbeschlusses vom 14.05.2009 zur Vorlage der Verwaltung Nr. 034/2009 - Herstellung von öffentlichen
Erschließungsanlagen gem. § 125 Abs. 2 BauGB –Planungsbeschluss für die
Ehrenberger Straße - gestellt.
Der Antrag wird hiermit zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
1. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine
direkte Beratung des Antrages im Rat - wie beantragt – nicht erfolgen sollte,
da die Angelegenheit am 21.04.2009 im Fachausschuss vorberaten worden ist und
deshalb auch der o. a. Antrag zunächst im Fachausschuss vorberaten werden
sollte. Somit ist die Beratung und Beschlussfassung über den Antrag erst in der
AUS-Sitzung am 16.12.2009 möglich, mit abschließender Beschlussfassung in der
vorgesehenen Ratssitzung am 17.12.2009.
2.
Eine Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 14.05.2009 wird seitens der
Verwaltung nicht für erforderlich gehalten. Der Ratsbeschluss beinhaltet
ohnehin, dass der Planentwurf für die Dauer von zwei Wochen zu jedermanns
Einsicht und Äußerung ausliegt, und dass zuvor eine Informationsveranstaltung
mit den Anliegern und Anwohnern durchgeführt werden soll.
Die
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehenden sowie die schon
eingegangenen Anregungen zum Planentwurf werden von der Verwaltung aufgenommen
und im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange
berücksichtigt. Die eingehenden Anregungen, die Stellungnahmen der Verwaltung
dazu, der gegebenenfalls geänderte Planentwurf sowie die Kostenschätzung werden
sodann dem Rat und den vorberatenden Gremien mit einer neuen Vorlage zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
3. Auf die Stellungnahme
der Verwaltung in der SV-Nr. 193/2009 zum Antrag der SWG-Fraktion vom 31.5.2009
betreffend Unterrichtung von Anliegern über Planungsänderungen /
Planungserweiterungen / Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen etc.
wird verwiesen.
1.
Schreiben der SWG-Fraktion vom 10.07.2009 (1 Seite)