Betreff
Entsendung von Vertretern der Stadt in die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes
Vorlage
190/2009
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 5 Abs. 2 a der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV) in der ab 01.01.2010 geltenden Fassung sind von den Trägern der Sparkassen in die Verbandsversammlung des WLSGV zwei Mitglieder des Verwaltungsrates –darunter muss mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter sein– zu entsenden. Sofern kein Hauptverwaltungsbeamter Mitglied des Verwaltungsrates ist, kann der Hauptverwaltungsbeamte gemäß § 11 Abs. 3 des Sparkassengesetzes (SpkG) als Beanstandungsbeamter gewählt werden.

 

Für jedes Mitglied ist nach § 5 Abs. 3 o.g. Satzung ein Vertreter zu wählen, wobei als Vertreter des Bürgermeisters sein Vertreter im Amt nach § 68 Gemeindeordnung NRW zu wählen ist und für das weitere Mitglied ein Stellvertreter aus dem Verwaltungsrat.

 

Die Fraktionen haben sich auf die im Beschlussvorschlag genannten Personen geeinigt. Ein einheitlicher Wahlvorschlag kann gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW durch einstimmigen Beschluss angenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat fasst folgenden Wahlbeschluss gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NW:
     

Wahl der Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes

 

 

Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

 

Bürgermeister

Verwaltung

Allgemeiner Vertreter

Verwaltung

Peter Schier

SPD

Oliver Flüshöh

CDU

 


keine