Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 2 a der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV) in der ab 01.01.2010 geltenden Fassung sind von den Trägern der Sparkassen in die Verbandsversammlung des WLSGV zwei Mitglieder des Verwaltungsrates –darunter muss mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter sein– zu entsenden. Sofern kein Hauptverwaltungsbeamter Mitglied des Verwaltungsrates ist, kann der Hauptverwaltungsbeamte gemäß § 11 Abs. 3 des Sparkassengesetzes (SpkG) als Beanstandungsbeamter gewählt werden.
Für jedes Mitglied ist nach § 5 Abs. 3 o.g. Satzung ein Vertreter zu wählen, wobei als Vertreter des Bürgermeisters sein Vertreter im Amt nach § 68 Gemeindeordnung NRW zu wählen ist und für das weitere Mitglied ein Stellvertreter aus dem Verwaltungsrat.
Die Fraktionen haben sich auf die im Beschlussvorschlag genannten Personen geeinigt. Ein einheitlicher Wahlvorschlag kann gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW durch einstimmigen Beschluss angenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst folgenden
Wahlbeschluss gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NW:
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Wahl der Vertreter der Stadt
für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen-
und Giroverbandes |
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Mitglieder |
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stellvertretende Mitglieder |
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Bürgermeister |
Verwaltung |
Allgemeiner Vertreter |
Verwaltung |
Peter Schier |
SPD |
Oliver Flüshöh |
CDU |
keine