Sachverhalt:
In der Produktgruppe 05.02. – Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II – stehen bei der Buchungsstelle 05.02.01.523200 nicht genügend Mittel zur Bestreitung des kommunalen Anteils für die Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld II – Bezieher für den Monat Dezember zur Verfügung. Der fällige Abschlag für den Monat Dezember beträgt 121.900 €; Mittel stehen nur noch in Höhe von 24.672,03 € zur Verfügung. Aus der Buchungsstelle musste im ersten Halbjahr ein zusätzlicher, vorher nicht kalkulierbarer Betrag infolge der Jahresabrechnung 2008 der JobAgentur gezahlt werden, sodass der verabschiedete Ansatz nicht auskömmlich ist und Mittel in Höhe von 97.227,97 € bereitgestellt werden müssen.
Die überplanmässigen Mittel können durch Minderaufwendungen / -ausgaben bei den folgenden Buchungsstellen gedeckt werden:
Leistungen in Normalfällen (o. Einrichtungen)           05.03.01.533910           30.000,00 €
Leistungen in Normalfällen (sonstige Mieten)           05.03.01.533914           27.766,97 €
Gewerbesteuerumlage                                   16.01.01.534100         8.467,00 €
Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)           16.01.01.534200           30.994,00 €.
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Beschlussvorschlag:
Im Haushalt 2009 werden bei der Buchungsstelle 05.02.01.523200 insgesamt 97.227,97 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen / -ausgaben bei den folgenden Buchungsstellen gewährleistet:
Leistungen in Normalfällen (o. Einrichtung)           05.03.01.533910           30.000,00 €
Leistungen in Normalfällen (sonstige Mieten)           05.03.01.533914           27.766,97 €
Gewerbesteuerumlage                                       16.01.01.534100            8.467,00 €
Gewerbesteuerumlage (Fonds Dt. Einheit)           16.01.01.534200           30.994.00 €.