Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - sind im Haushaltsjahr 2009 Mittel in Höhe von 3.612.000,00 € veranschlagt worden.
Durch die für das Kindergartenjahr 2009/2010 geänderte Struktur der Kindpauschalen (Anmeldeverhalten der Eltern) muss von einem Gesamtbedarf in Höhe von 3.675.000,00 € ausgegangen werden. Der Mehrbedarf beträgt somit 63.000,00 €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 -Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 32.000,00 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 -Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)- in Höhe von 31.000,00 € zur Verfügung.
Da es sich hier um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen handelt (gemäß § 20 KiBiz), ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 63.000,00 € bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 -Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 32.000,00 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 –Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)- in Höhe von 31.000,00 € gewährleistet.