Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2009 Mittel in Höhe von 969.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 1.047 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 1.263 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt 1.165.000,- €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 196.000,- €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 –Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 98.000 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 –Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)- in Höhe von 98.000 € zur Verfügung.
Da es sich bei der Hilfe zur Erziehung um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß §§ 27 ff SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 196.000,- € bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 –Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 98.000 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 –Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)- in Höhe von 98.000 € gewährleistet.