Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind für das Haushaltsjahr 2009 Mittel in Höhe von 1.267.000 € veran-schlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 300 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 386 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 1.658.000 €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 391.000 €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 –Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 157.000 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 –Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)-
in Höhe von 234.000 € zur Verfügung.
Da es sich bei den Kosten der Heimpflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 34 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 391.000 € bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 –Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 157.000 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 –Gewerbesteuerumlage (Fonds dt. Einheit)-
in Höhe von 234.000 € gewährleistet.