Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.523200 –Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV)- sind im Haushaltsjahr 2009 Mittel in Höhe von 31.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 48 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 122 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 106.000,- €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 75.000,- €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 –Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 75.000 € zur Verfügung.
Da es sich bei den Erstattungen um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 89 a und § 89 c SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.523200 –Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV)- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 75.000 € bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100
-Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 75.000 € gewährleistet.