Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf empfiehlt die Verwaltung dem Rat, die Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Schwelm vom 29.01.1999 aufzuheben.
Mit Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Schwelm vom
17.09.2009 (im weiteren Verlauf -OV öSuO- genannt), wurde im § 12 Abs. 1 der OV
öSuO § 1 der OV Sperrzeit übernommen. Für die örtliche Regelung des § 2 der OV
Sperrzeit besteht seit Änderung des § 9 Abs. 2 Nr. 2 des
Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) vom 12. Dezember 2006
(GV. NRW. S. 622) kein Bedarf mehr.
Eine örtliche Regelung der
Sperrzeiten für öffentliche Vergnügungsstätten (hierzu Zählen die Spielhallen)
wird ggf. nach gesetzlicher Neuregelung durch das Land NRW in 2010
erforderlich.
Der Vorlage sind als Anlagen der alte (Anlage 2) und der neue (Anlage 1) Verordnungstext beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die der Vorlage 145/2009 anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Schwelm vom 29.01.1999 (im weiteren Verlauf –OV Sperrzeit- genannt).
Finanzielle Auswirkungen:
./.
- Verordnungstext
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Sperrzeiten v. 29.01.1999