Betreff
3. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der TBS AöR
Vorlage
140/2009
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die TBS-Unternehmenssatzung regelt in § 7 (1) die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der TBS. Danach besteht der Verwaltungsrat neben dem/der Vorsitzenden aus 15 übrigen Mitgliedern.

Das durch § 50 (3) Gemeindeordnung NRW festgelegte Wahlverfahren stellt die Abbildung der Ratsmehrheit in den Ausschüssen sicher.

Nach der Entscheidung des Rates vom 29.10.2009 wird dieses Verhältnis mit 11 Mitgliedern im Verwaltungsrat abgebildet.

Daneben soll durch eine geänderte Formulierung in § 7 (1) klar gestellt werden, dass nicht nur Mitglieder der Ratsfraktionen sondern auch andere von den Fraktionen gewählte Vertreter in den Verwaltungsrat  bestellt werden können.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf zur 3. Änderungssatzung enthalten.

 


Beschlussvorschlag:

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem der Vorlage 140/2009 beigefügten Satzungsentwurf beschlossen. Auf eine Vorberatung im Verwaltungsrat und im Hauptausschuss der Stadt Schwelm wird aus Gründen der Dringlichkeit verzichtet.

 


1 Satzungsentwurf