Sachverhalt:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) in Verbindung mit § 4 (1) der Satzung der Städtischen Sparkasse zu Schwelm besteht der Verwaltungsrat aus
a) dem vorsitzenden Mitglied,
b) 10 weiteren sachkundigen Mitgliedern,
c) 2 Dienstkräften der Sparkasse.
Bei der Wahl des Vorsitzenden, der entweder der
Hauptverwaltungsbeamte oder ein RatsÂmitglied sein kann, sind die
Ausschließungsgründe des § 13 SpkG zu beachten.
Danach darf er u.a. nach § 13 (1) SpkG nicht Dienstkraft der Sparkasse,
Beschäftigter der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen
Post AG sowie Inhaber und Dienstkraft von Auskunfteien sein.
Zudem darf gemäß § 13 (2) SpkG nicht gegen ihn wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig sein oder eine Strafe verhängt worden, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder er als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt war oder ist.
Im übrigen wird auf den genauen Wortlaut des § 13 SpkG Bezug genommen, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Diese
Ausschließungsgründe
gelten auch für die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach
Buchstabe b mit dem Zusatz, dass sie keine Dienstkräfte der Sparkasse sein
dürfen. Darüber hinaus müssen sie gem.
§§ 7, 12 und 13 des Kommunalwahlgesetzes NRW auch das passive Wahlrecht zum
Gemeinderat haben und es darf keine Unvereinbarkeit von Beruf und Mandat
vorliegen.
Dabei
steht es dem Rat frei, ob er nur Mitglieder aus seiner Mitte oder auch
sachkundige Bürger, die der Vertretung nicht angehören, in den Verwaltungsrat
entsenden will.
Der Vorsitzende wird gemäß § 11 Abs. 1 SpkG von der
Vertretung des Trägers (Rat) gewählt.
Aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates wählt der Rat ebenso eine/n 1.
und 2. Stellvertreter/in des Vorsitzenden (§ 11 Abs. 2 SpkG).
Das Wahlverfahren für den Vorsitzenden und dessen Vertreter/innen erfolgt jeweils nach § 50 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl im Wege der offenen Abstimmung, bei Widerspruch mit Stimmzetteln.
Gewählt ist derjenige, für den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden sind.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe b werden gem. § 11 Abs. 1 SpkG vom Rat für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt.
Die Wahl kann auch durch einstimmigen Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages vollzogen werden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe c) werden gem. § 11 Abs. 2
SpkG - ebenfalls für die Dauer der
Wahlzeit des Rates in der gleichen Weise - aus einem Vorschlag der
Personalversammlung der Sparkasse gewählt, der mindestens die doppelte Anzahl
der zu wählenden ordentlichen und stellv. Mitglieder enthalten muss.
Falls ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, erfolgt Listenwahl, in der, nach sachkundigen Mitgliedern und Dienstkräften der Sparkasse getrennt, in einem Wahlgang abgestimmt wird.
Nach demselben Verfahren wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter gewählt, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Beschlussvorschlag:
1. Wahl des Vorsitzenden
des Verwaltungsrates
   Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wird Herr Peter Schier, SPD-Ratsmitglied
   gewählt.
2. Wahl der sachkundigen
Mitglieder des Verwaltungsrates
  Â
Der Rat nimmt den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag, auf den sich
die
   Ratsmitglieder geeinigt haben, an.
Dem Verwaltungsrat sollen folgende
   sachkundige Mitglieder und ihre
namentlich festgelegten Stellvertreter angehören:
Verwaltungsrat Sparkasse |
|||
von den jeweiligen Fraktionen
vorgeschlagene Mitglieder |
von den jeweiligen Fraktionen
vorgeschlagene persönliche Stellvertreter / innen |
||
|
|
|
|
Hans-Werner Kick            Â
skB |
SPD |
Alexander Meinold            Â
skB |
SPD |
Christoph Pelger                    R |
SPD |
Rolf Pöckler                       skB |
SPD |
Günther Dresen      Â
skB |
SPD |
|
SPD |
|
|
|
|
Oliver Flüshöh                       R |
CDU |
Bernd Hens                          R |
CDU |
Heinz-Joachim Rüttershoff    R |
CDU |
Hans-Jürgen Zeilert               R |
CDU |
Matthias Kampschulte         R |
CDU |
Rolf Steuernagel                    R |
CDU |
|
|
|
|
Brigitta Gießwein                  R |
GRÃœNE |
Marcel Gießwein                   R |
GRÃœNE |
|
|
|
|
Philipp Beckmann                  R |
FDP |
Michael Schwunk                  R |
FDP |
|
|
|
|
Elke Garn                          skB |
SWG |
Andreas Rippa       skB |
SWG |
|
|
|
|
Jürgen Senge                     skB |
DIE LINKE. |
|
DIE LINKE. |
Dienstkräfte der Städtischen
Sparkasse |
|||
|
|
|
|
Peter Mayer |
Susanne Kadach |
||
Andreas von der Lippe |
Kerstin Reitze |
  3. Wahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden
     Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates
     wird Herr Oliver Flüshöh, CDU-Ratsmitglied, gewählt.
 Â
4. Wahl des 2. stellvertretenden Vorsitzenden
      Zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates
      wird Herr Hans-Werner Kick, SPD-sachkundiger Bürger,
gewählt.                     Â
§ 13 SpkG (1 Seite)