Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgemeisters
Vorlage
136/2009
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten.

Durch Ratsbeschluss (siehe Vorlage 135/2009 zur heutigen Ratssitzung) ist die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister festzulegen.

Die Wahl vollzieht sich entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in geheimer Abstimmung.

 

Voraussetzung dafür ist die Einreichung von Wahlvorschlägen in Form von Listen.

Wahlvorschläge können von Fraktionen oder Gruppen, also mindestens 2 Personen, eingebracht werden.

 

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden und vor dem Abstimmungsverfahren im Rat bekannt gegeben werden; abweichend von den eingereichten Wahlvorschlägen, z.B. durch Streichung oder Änderung einzelner Namen auf den Listen, kann nicht gültig gewählt werden.

 

Es ist aber auch möglich, dass nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird, auf den sich alle Ratsmitglieder vorher geeinigt haben oder einzelne Fraktionen/Gruppen auf einen eigenen Listenvorschlag verzichten.

Dieser muss einstimmig (ohne Gegenstimmen) gewählt werden.

 

Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 entscheiden die nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren ermittelten Höchstzahlen über die Reihenfolge der zu vergebenden Positionen (1. Stell-vertreter, 2. Stellvertreter). Das bedeutet, dass die zu vergebenden Wahlstellen auf die einzelnen Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Erster stellvertretender Bürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter stellvertretender Bürgermeister, wer an vorderster nicht in Anspruch genommener Stelle desjenigen Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt usw.

Maßgebend ist stets die Zahl der für einen Wahlvorschlag in der Sitzung abgegebenen gültigen Stimmen.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Die im neuen Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. haben sich hinsichtlich der Stellvertretung des Bürgermeisters auf den nachstehend aufgeführten einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt:

 

           

1. Stellvertreterin

Frau Christiane Sartor

CDU

2. Stellvertreterin

Frau Dr. Frauke Hortolani

SPD

3. Stellvertreter

Herr Santo Ferrara

SPD

 

 


 

 


 

 


keine