Betreff
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
135/2009
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten.

 

Vor Durchführung des entsprechenden Wahlverfahrens ist die Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen durch Beschluss des Rates erforderlich.

 

Für die ablaufende Wahlperiode hatte der Rat durch einstimmigen Beschluss vom 14.10.2004 die Anzahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters auf zwei festgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters wird auf 3 festgelegt.

 


 

 


keine