Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Vorlage
127/2009
Aktenzeichen
6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat auf Grund des Antrages der SWG-Fraktion vom 23.01.2009 am 26.02.2009 die Vorlage 029/2009 über die Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Straßen und in den Anlagen der Stadt Schwelm dem Hauptausschuss zur Vorentscheidung vorgelegt. Am 11.03.2009 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verordnung der Vorlage 029/2009 neu zu formulieren. Dieser Antrag wurde gemäß Ratsbeschluss vom 26.03.2009 einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.

 

Mit Sachstandsbericht der Verwaltung in der Sitzung des Rates vom 18.06.2009 wurde das negative Ergebnis der Prüfung zum Antrag vom 11.03.2009 mitgeteilt.

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Text der Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NW) vom September 2008 zu übernehmen. Es ist beabsichtigt die Bevölkerung mit entsprechendem Informationsmaterial auf die Änderung hinzuweisen und dafür zu werben, dass die neue Verordnung so wenig wie möglich angewandt werden muss.

 

Der anliegende Verordnungstext weicht lediglich im § 9 Abs. 1 von der Vorlage 029/2009 ab. Insofern wurde die Anregung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur teilweise umgesetzt.

Den Vorschlägen zum § 5 Abs. 1 (Anleinpflicht von Hunden innerhalb der bebauten Ortsteile) und § 7 Abs. 4 Satz 3 (unverzügliches Entfernen von Abfallbehältern nach der Entleerung) wurde nicht gefolgt. Auch hier handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe die allgemein Anwendung finden. Es ist nicht beabsichtigt, durch diese Regelungen eine zusätzliche Ahndungsquelle zu eröffnen. Die Neufassung schafft vielmehr Klarheit und ermöglicht der Ordnungsbehörde in Ausnahmefällen Verstöße zu ahnden.

 

Zur Begründung der Neufassung wird auch auf die Vorlage 029/2009 verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Schwelm in der Fassung der Anlage 2 der Verwaltungsvorlage 127/2009 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ggf. Neubeschilderung der Spielplatzflächen auf Grund der Änderung des § 9 Abs. 1


  1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2009
  2. Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung
  3. Synopse