Betreff
Kategorisierung und Priorisierung der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Investitionen (Prioritätenliste)
Vorlage
125/2009
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 82 Abs.2 GO NW darf die Stadt Schwelm im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Kredite nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde aufnehmen.

Die Stadt Schwelm hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen (Prioritätenliste).

Für diese Liste hat das Innenministerium ein verbindliches Muster vorgelegt.

Darin soll bei der Setzung der Prioritäten wie folgt differenziert werden:

 

Bereich I mit voll rentierlichen Investitionsmaßnahmen (kostenrechnende Einrichtungen)

 

und

 

Bereich II mit – teilweise – oder vollständig unrentierlichen Investitionsmaßnahmen. Innerhalb dieses Bereiches können die Vorhaben drei Kategorien zugeordnet werden, wobei die Kategorien eine Rangfolge der „Unabweisbarkeit“ wiedergeben sollen. Folgende Kategorien sind vorgegeben:

 

Kategorie 1:

Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, Beispiele: Verkehrssicherungsmaßnahmen und Schulbau).

 

Kategorie 2:

Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3:

Weitere Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Der Landrat des Ennepe – Ruhr – Kreises hat der Stadt Schwelm mit Datum vom 19.05.2009 eine Viertelkreditgenehmigung über 283.000 € aufgrund der vorgelegten

vorläufigen Dringlichkeitsliste erteilt.

Die als Anlage beigefügte endgültige Dringlichkeitsliste berücksichtigt bei der Priorisierung  aktuelle Entwicklungen bezüglich der Dringlichkeit der Maßnahmen und stellt dar, mit welchen Maßnahmen bereits begonnen wurde.

Sie ist der Kommunalaufsicht zusammen mit dem entsprechenden Ratsbeschluss für die Erteilung  einer weitergehenden Kreditgenehmigung vorzulegen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorgeschlagenen Kategorisierung und Priorisierung der im Haushaltsplan für 2009 vorgesehenen Investitionen wird zugestimmt.

 


1 Anlage  - 3 Seiten - Prioritätenliste