Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
121/2009
Aktenzeichen
3/Ap
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

1. Ab dem 01.11.2008 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2008 die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 

2. Im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 26.06.2009 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2009 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.


Beschlussvorschlag:

  1. Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2008 ab dem 01.11.2008 im Ergebnisplan in Höhe von 75.450,51 € und im Finanzplan in Höhe von 14.220,85 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2009 im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 26.06.2009 im Ergebnisplan in Höhe von 39.716,92 € und im Finanzplan in Höhe von 17.461,62 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.

Anlage 1 Haushaltsüberschreitungen 2008 -  6 Seiten -

Anlage 2 Haushaltsüberschreitungen 2009 -  2 Seiten-