Betreff
Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Schwelm am 30.08.2009 Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
Vorlage
119/2009
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die gesetzliche Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters sowie für die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten zur Vertretung der Gemeinden läuft am 13.07.09 um 18:00 Uhr ab. Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 24 Kommunalwahlordnung – KWahlO- wurde für den ursprünglichen Wahltermin 07.06.09 am 11.09.08 und für den geänderten Termin 30.08.09 am 26.03.09 nach dem ortsüblichen Verfahren durch Aushang und im Internet veröffentlicht. 

 

Zur Wahl des Bürgermeisters liegen bis zum heutigen Tage aufgrund positiver Vorprüfung durch die Verwaltung folgende Wahlvorschläge zur Zulassung vor:

 

Vorschlag der CDU   

Herr Dr. Jürgen Steinrücke, Bürgermeister, Windmühlenstr. 3, 58332 Schwelm

 

Gemeinsamer Vorschlag SPD und Bündnis 90 /Die Grünen

Herr Jochen Stobbe, Gewerkschaftssekretär, Schulstr. 31, 58332 Schwelm

 

Vorschlag der FDP

Herr Jan Poschmann, Kaufmann, Neumarkt 5, 58332 Schwelm

 

 

 

Zur Wahl der Gemeindevertretung haben die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Parteien und Wählergruppen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SWG und FDP die Wahlvorschläge eingereicht.

 

Nach Prüfung dieser Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts mehr im Wege.

 

Die vollständigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt.

Der Wahlausschuss trifft nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz –KWahlG- die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 18 Abs. 3 KWahlG werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.