Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2008
Vorlage
116/2009
Aktenzeichen
3/Ap
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2008 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 35.370,95 EUR aus.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach Änderung des Sparkassengesetzes im Jahre 2008 gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG NW der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates nach § 25 SpkG NW zu beschließen. Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss von 35.370,95 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG NW der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden; er ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

 

Im Haushaltssicherungskonzept/ Haushaltsplan 2009 ist u.a. eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung kann wegen der Festsetzung im Haushaltssicherungskonzept (Ratsbeschluss vom 18.06.2009) nicht auf eine Gewinnausschüttung verzichtet werden.

Eine entsprechende Verwendung des Ausschüttungsbetrages ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2009 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm von insgesamt  35.370,95 EUR aus dem Geschäftsjahr 2008 wird

 

a)      an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

oder

b)      in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse zu Schwelm eingestellt.