Betreff
2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der TBS AöR
Vorlage
111/2009
Aktenzeichen
V VR Sa
Art
Tischvorlage

 

Sachverhalt:

 

Hochbauangelegenheiten

 

Da die Hochbauabteilung der TBS zum 01.07.2009 zum Immobilienmanagement der Stadtverwaltung zurückgeführt wird, muss die Unternehmenssatzung der TBS im § 2 (1) Nummer 2.1 geändert werden. Die hier aufgeführten „Hochbauangelegenheiten“ sind ersatzlos zu streichen.

 

 

Besetzung des Verwaltungsrates

 

Die TBS-Unternehmenssatzung regelt in § 7 (1) die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der TBS. Danach besteht der Verwaltungsrat neben dem/der Vorsitzenden aus 15 übrigen Mitgliedern. Weiter wird bestimmt, dass mindestens ein Mitglied jeder Ratsfraktion als Mitglied des Verwaltungsrates zu berücksichtigen ist.

 

Das durch § 50 (3) Gemeindeordnung NRW festgelegte Wahlverfahren stellt die Abbildung der Ratsmehrheit in den Ausschüssen sicher. Dieses zum Minderheitenschutz praktizierte Verhältniswahlsystem ist auch in Bezug auf den TBS-Verwaltungsrat anzuwenden. In der laufenden Ratsperiode sind bei der Besetzung des Verwaltungsrates mit 15 Mitgliedern die Grundsätze der Verhältniswahl eingehalten worden.

Die in der bisherigen Unternehmenssatzung vorgenommene Festlegung bezüglich der Berücksichtigung mindestens eines Mitgliedes jeder Fraktion wäre künftig aber unter Umständen geeignet, den Grundsatz der Verhältniswahl zu verletzen.

Zur juristischen Klarstellung wird deshalb vorgeschlagen, § 7 (1) der TBS-Unternehmenssatzung folgendermaßen neu zu fassen:

„Der Verwaltungsrat besteht aus dem/der Vorsitzenden und 15 übrigen Mitgliedern. Ist nicht jede Ratsfraktion bei den übrigen Mitgliedern nach Satz 1 berücksichtigt, ist die Gesamtzahl der übrigen Mitglieder soweit durch Satzungsänderung zu verändern, dass jede Ratsfraktion mindestens 1 Mitglied stellt. Für die übrigen Mitglieder werden Stellvertreter bestellt.“

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf zur 2. Änderungssatzung enthalten.


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem der Vorlage 111/2009 beigefügten Satzungsentwurf beschlossen.


Entwurf 2. Änderungssatzung (2 Seiten)