Betreff
2. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2009
Vorlage
110/2009
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

In seiner Sitzung  am 26.03.2009 hat der Rat der Stadt Schwelm die Haushaltssatzung 2009 nebst Anlagen beschlossen.

Der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2009 wurde am 14.05.09 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK)  soll in Form eines 2.  Nachtrags zur Haushaltssatzung 2009 beschlossen werden. Durch den Nachtrag wird lediglich § 7 der Haushaltssatzung (Haushaltssicherungskonzept)  neu gefasst.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 14.05.2009 zur Vorbereitung der Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten eine begleitende Kommission eingerichtet (HSK – Kommission).

Der Kommission gehören jeweils zwei Mitglieder der Fraktionen sowie Mitarbeiter der Verwaltung an.

Die bisher erarbeiteten Ergebnisse der Kommission sind in den Entwurf des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes 2009 - 2016  eingeflossen (Anlagen 1 und 2)

Mit den bisher erarbeiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich jedoch nicht innerhalb des vorgeschriebenen Konsolidierungszeitraums (bis 2013)  erreicht werden.

 

Es sollen daher weitere Konsolidierungsvorschläge  erarbeitet werden, wobei auch die Anregungen aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt  auf ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit in Schwelm geprüft werden müssen.

 

Die Haushaltskonsolidierung stellt einen dauerhaften Prozess dar.

Die HSK  - Kommission wird sich auch nach dem Beschluss des Rates über das Haushaltssicherungskonzept 2009 – 2016 ( Ratssitzung am  18.06.2009)  in ihren weiteren Sitzungen mit der Konsolidierung des städtischen Haushalts befassen.

 

Der Entwurf des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes 2009 - 2016 wurde am 25.05.2009 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

Das Haushaltssicherungskonzept ist als Anlage 1 in Tabellenform beigefügt.

In Anlage 2 ist das aktuelle Personalwirtschaftskonzept 2009 bis 2016 dargestellt.

 

Anlage 3 enthält einen Vergleich der in 2008 für 2009 geplanten Haushaltsansätze mit den tatsächlichen Haushaltsansätzen 2009 (Abweichungsanalyse).

Anlage 4 enthält die Haushaltssatzung in der Fassung des 2. Nachtrags.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Das  Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2009 bis 2016 (Anlagen 1 und 2 ) sowie der Entwurf des zweiten Nachtrags zur Haushaltssatzung 2009 (Neufassung des  § 7 der Haushaltssatzung  - Anlage - 4)  werden zur Beratung und Beschlussfassung an den Rat verwiesen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das  Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2009 bis 2016   (Anlagen 1 und 2  ) wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

 

Der zweite Nachtrag zur Haushaltssatzung 2009 (Neufassung des  § 7 der Haushaltssatzung ) wird entsprechend dem als Anlage 4 beigefügten Entwurf beschlossen.

 

 


Anlage 1 -Haushaltssicherungskonzept -2 Seiten -

Anlage 2- Personalwirtschaftskonzept - 3 Seiten -

Anlage 3 - Abweichungsanalyse  -  6 Seiten –

Anlage 4  - Haushaltssatzung 2. Nachtrag- 3 Seiten -