Betreff
Antrag der FDP vom 21.04.2009 zur Prüfung von einheitlichen Kindergartengebühren im U3-Bereich
Vorlage
108/2009
Aktenzeichen
4-51/2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag der FDP-Fraktion vor,  die Einrichtung von einheitlichen Kindergartengebühren im Bereich U3 zu prüfen.

 

Die Elternbeiträge für Kinder in Tageseinrichtungen wurden anlässlich der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 in Schwelm neu gestaffelt.

 

Dabei wurde eine Differenzierung der Elternbeiträge im Bereich der unter Dreijährigen (U3) entsprechend der Differenzierung der Gruppentypen des KiBiz vorgenommen.

 

Als mögliche Varianten werden im KiBiz für die Betreuung im Bereich U3

-         der Gruppentyp I mit 20 Kindern je Gruppe im Alter von 2-6 Jahre, davon ca. 4-6  Kinder U3

-         oder der Gruppentyp II mit 10 Kindern je Gruppe im Alter von 0-3 Jahren  

vorgesehen.

 

Vorausgegangen waren Erörterungen und Beratungen in JHA (21.01.08), Hauptausschuss (31.01.08). Der Rat beschloss daraufhin am 14.02.2008 die geänderte Satzung ab dem 01.08.08.

 

Aufgrund des o.g. Antrages der FDP hat die Verwaltung die Elternbeitragssatzungen von 6 anderen Städten des EN- Kreises im Hinblick auf die U3- Beiträge mit der Schwelmer Satzung verglichen:

 

 

 

Beitragsfreiheit unter ... €

Anzahl der Beitragsstufen

Höchstbeitrag bei 45 Std.

(10er/20er-Gruppe)

Beitrag bei Durchschnittverdienst und 35 Std. Betreuung (10/20er)

Schwelm

14.000,-

9

396,50/ 330,-

112,-/ 45,-

Gevelsberg

14.000,-

7

396,-

44,-

Ennepetal

16.000,-

8

486,-

142,-

Sprockhövel

14.000,-

7

400,-

45,-

Wetter

14.000,-

7

386,-

110,-

Hattingen

20.000,-

13

442,-

40,-

Witten

17.500,-

14

632,-

36,-

 

Die Verwaltung stellt fest, dass die Beiträge für die Betreuung im Bereich U3 im EN-Kreis sehr unterschiedlich sind.  Ein einheitlicher Betrag oder „Trend“ ist nicht festzustellen.

 

Basis der Schwelmer Entscheidung und Grund für die Verwaltung, eine unterschiedliche Preisgestaltung für die Betreuung in den jeweiligen Gruppen einzuführen, ist der ca. doppelt so hohe Kostenaufwand pro Kind, z.B. die personelle Ausstattung betreffend (jeweils 2 Fachkräfte pro Gruppe, einmal für 10, einmal für 20 Kinder).

 

Dem entsprechend unterscheiden sich auch die Kindpauschalen lt. KiBiz für diese Gruppenformen  erheblich. (12.041,-€ bzw. 5832,- €)

 

Die Stadt Schwelm ist nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige Stadt im EN-Kreis, die eine Differenzierung zwischen der 10er- und der 20er-Gruppe nach KiBiz eingeführt hat. Ob es landesweit andere Beispiele für eine solche Differenzierung gibt, war auch über eine Nachfrage beim Landesjugendamt nicht festzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der JHA beschließt nach Beratung.


FDP- Antrag vom  21.04.2009