Betreff
Vereinbarung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises
Vorlage
102/2009
Aktenzeichen
V - RP
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Vorlage 048/2009 wurde dem Rat der Stadt Schwelm der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bezgl. der Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Schwelm durch den Ennepe-Ruhr-Kreis zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die ursprünglich angedachte Beteiligung der TBS AöR an dieser Vereinbarung wurde wegen der anstehenden Ausgliederung des Hochbaus und der dadurch bedingten Änderung an den Prüfungsanteilen aufgegeben.

 

Die TBS beabsichtigen für den Fall, dass der Rat die Kooperation zwischen Kreis und Stadt beschließt, die Dienstleistung des „neuen“ Rechnungsprüfungsamtes beim Kreis in der bisher schon mit dem städtischen RPA vereinbarten Form in Anspruch zu nehmen.

Gemäß § 11(4) der TBS-Unternehmenssatzung bedürfen Vereinbarungen über die Rechnungsprüfung der Zustimmung des Verwaltungsrates.

 

Um bei einem entsprechenden Ratsbeschluss handlungsfähig zu sein, bittet der Vorstand um Zustimmung zu der als Anlage beigefügten Vereinbarung.

Die Vereinbarung entspricht weitgehend der bestehenden Vereinbarung mit dem städtischen RPA (Beschluss des Verwaltungsrates vom 20.12.2005). Die Prüfgrenze von 10.000,-€ soll dabei erhalten bleiben. Sollten durch die Novellierung der VOB / VOL allgemein höhere Wertgrenzen für die verschiedenen Vergabearten entstehen, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung erfolgen.

Lediglich in den Punkten 3, 8 und 9 wurden Klarstellungen bzw. Ergänzungen vorgenommen.

 

zu Punkt 3:

Die bisher in diesem Zusammenhang dargestellten Werte werden vereinheitlicht. Es soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass Aufträge, die die 10.000,-€-Grenze überschreiten, Prüfungsgegenstand bleiben.

 

zu Punkt 8:

Es wird ergänzend festgelegt, dass eine jährliche intensive Prüfung einer Gebührenkalkulation stattfinden soll, die bereits während der Aufstellung der Kalkulation / Gebührenbedarfsberechnung ansetzen soll.

 

zu Punkt 9:

Die bisher mit dem städtischen RPA praktizierte Vorgehensweise bezüglich des Prüfberichtes wird festgeschrieben und vom Zeitraum her präzisiert.


Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage 102/2009 als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Rechnungsprüfung der TBS wird vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zur Kooperation zwischen Kreis und Stadt Schwelm beschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, diese Vereinbarung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises abzuschließen.

 

 


Entwurf Prüfungsvereinbarung mit dem Kreis (1 Seite)