Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.04.2009 schlägt der Verein folgendes Modell zum Umbau des Sportplatzes „Rote Berge“ vor:
· Umwidmung des Sportplatzes „Am Brunnen“ von Grünfläche in Bauland
· Rückschenkung des Sportplatzgrundstückes an den VfB Schwelm
· Veräußerung des Grundstückes durch den VfB
· Umbau des Sportplatzes „Rote Berge“ in eine Sportanlage mit zwei Kunstrasenplätzen incl. einer Kabinenanlage, eines Vereinsheimes und aller weiteren notwendigen Einrichtungen, finanziert mit den durch Verkauf des Sportplatzes „Am Brunnen“ erzielten Mitteln
Hierzu sind zunächst folgende Punkte/Bereiche abzuklären:
Planungsrecht
Änderung des bestehenden Planungsrechtes durch Flächennutzungsplanänderung, Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich „Rote Berge“ und „Sportplatz Am Brunnen“.
Erschließungsmaßnahmen Neue Sportanlage „Rote Berge“
· Verkehrliche Anbindung der neuen Sportanlage
· Entwässerungsanlagen
Flächen- und Raumkonzept Neue Sportanlage „Rote Berge“
Umsetzung auf den Flächen im Bereich „Rote Berge“.
Hierzu gehören:
· Errichtung von zwei nebeneinanderliegenden Sportplätzen
· Neuanlage eines Aufwärmplatzes, z. B. als Kombinationskleinspielfeld
· Bau eines Vereinsheimes mit den erforderlichen Kabinenanlagen und Nebenräumen
· Pkw-Stellplätze einschl. Zufahrt
Behandlung der Untergrundproblematik Bereich „Rote Berge“
Sicherung der Altablagerungen im Bereich „Rote Berge“ (z. B. Kunststoffdichtungsbahnen, Geotextilien)
Finanzielle Machbarkeit und Umsetzung
· Rückgabe der Flächen am Sportplatz „Am Brunnen“
· Verkauf der Fläche mit dem vorhandenen Umkleidegebäude „Am Brunnen“
· Überlassung der Flächen im Bereich „Rote Berge“ einschl. der Grünfläche entlang der B7 durch Verkauf oder Erbpacht
· Kosten der Entwässerung für die zu versiegelnden Flächen im Bereich der neuen Kunstrasenplätze und Nebenanlagen
· Künftiger Unterhaltungszuschuss durch die Stadt Schwelm
Nach Klärung der vorgenannten Punkte wird dem Rat das Ergebnis zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des VfB Schwelm vom 07.04.2009 auf seine grundsätzliche Durchführbarkeit zu prüfen.