Betreff
Grundstücksangelegenheit - Umbau des Sportplatzes "Rote Berge" - - Antrag des VfB Schwelm vom 07.04.2009 -
Vorlage
099/2009
Aktenzeichen
IM Li/Gl
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.04.2009 schlägt der Verein folgendes Modell zum Umbau des Sportplatzes „Rote Berge“ vor:

 

·        Umwidmung des Sportplatzes „Am Brunnen“ von Grünfläche in Bauland

·        Rückschenkung des Sportplatzgrundstückes an den VfB Schwelm

·        Veräußerung des Grundstückes durch den VfB

·        Umbau des Sportplatzes „Rote Berge“ in eine Sportanlage mit zwei Kunstrasenplätzen incl. einer Kabinenanlage, eines Vereinsheimes und aller weiteren notwendigen Einrichtungen, finanziert mit den durch Verkauf des Sportplatzes „Am Brunnen“ erzielten Mitteln

 

Hierzu sind zunächst folgende Punkte/Bereiche abzuklären:

 

Planungsrecht

Änderung des bestehenden Planungsrechtes durch Flächennutzungsplanänderung, Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich „Rote Berge“ und „Sportplatz Am Brunnen“.

 

Erschließungsmaßnahmen Neue Sportanlage „Rote Berge“

·        Verkehrliche Anbindung der neuen Sportanlage

·        Entwässerungsanlagen

 

 

Flächen- und Raumkonzept Neue Sportanlage „Rote Berge“

Umsetzung auf den Flächen im Bereich „Rote Berge“.

Hierzu gehören:

·        Errichtung von zwei nebeneinanderliegenden Sportplätzen

·        Neuanlage eines Aufwärmplatzes, z. B. als Kombinationskleinspielfeld

·        Bau eines Vereinsheimes mit den erforderlichen Kabinenanlagen und Nebenräumen

·        Pkw-Stellplätze einschl. Zufahrt

 

 

Behandlung der Untergrundproblematik Bereich „Rote Berge“

Sicherung der Altablagerungen im Bereich „Rote Berge“ (z. B. Kunststoffdichtungsbahnen, Geotextilien)

 

 

Finanzielle Machbarkeit und Umsetzung

·        Rückgabe der Flächen am Sportplatz „Am Brunnen“

·        Verkauf der Fläche mit dem vorhandenen Umkleidegebäude „Am Brunnen“

·        Ãœberlassung der Flächen im Bereich „Rote Berge“ einschl. der Grünfläche entlang der B7 durch Verkauf oder Erbpacht

·        Kosten der Entwässerung für die zu versiegelnden Flächen im Bereich der neuen Kunstrasenplätze und Nebenanlagen

·        Künftiger Unterhaltungszuschuss durch die Stadt Schwelm

 

 

Nach Klärung der vorgenannten Punkte wird dem Rat das Ergebnis zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des VfB Schwelm vom 07.04.2009 auf seine grundsätzliche Durchführbarkeit zu prüfen.